Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf (19/27400) der Bundesregierung für ein Teilhabestärkungsgesetz in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während sich die Oppositionsfraktionen enthielten.
Das Gesetz sieht zahlreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vor, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen. Unter anderem soll sich die Betreuungssituation in den Jobcentern verbessern, Gewaltschutzkonzepte sollen Menschen, die in Einrichtungen leben, besser vor Übergriffen schützen. Menschen mit Behinderungen soll der Zutritt nicht wegen der Begleitung eines Assistenz- oder Blindenführhundes verweigert werden können. Die eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Regelungen zur Anrechnung der Warmmiete, die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in den Katalog der medizinischen Rehabilitationsleistungen, die Beteiligung der Jobcenter an dem Rehabilitationsprozess und Klarstellungen beim Thema Gewaltschutzkonzepte.
Ferner standen noch zahlreiche Anträge der Oppositionsfraktionen zur Debatte, die jedoch abgelehnt wurden: ein Antrag (19/22929) der AfD-Fraktion zu Teilhabeleistungen in Krankenhäusern; zwei Anträge (19/24886; 19/14503) der FDP-Fraktion zur umfassenden Inklusion und zum Assistenzhundegesetz; zwei Anträge (19/27299; 19/27316) der Fraktion Die Linke zur Selbstbestimmung und zu Assistenzhunden und ein Antrag (19/24437) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Sozialstaat auf Augenhöhe - Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern".
Bundestag: Änderungen bei Teilhabeleistungen | Arbeit und Soziales/Ausschuss
-
Anne-Mette
- Administratorin
- Beiträge: 27027
- Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
- Geschlecht: W
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Ringsberg
- Forum-Galerie: gallery/album/1
- Hat sich bedankt: 183 Mal
- Danksagung erhalten: 2022 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
-
Anne-Mette
- Administratorin
- Beiträge: 27027
- Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
- Geschlecht: W
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Ringsberg
- Forum-Galerie: gallery/album/1
- Hat sich bedankt: 183 Mal
- Danksagung erhalten: 2022 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Bundestag: Änderungen bei Teilhabeleistungen | Arbeit und Soziales/Ausschuss
Moin,
der Bundesrat dazu:
Teilhabestärkungsgesetz: Bundesrat stimmt zu, fordert aber weitere Verbesserungen
Nach dem Bundestag hat am 28. Mai 2021 auch der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt, um Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen in deren Alltag und Arbeitsleben zu verbessern.
Aktive Arbeits- und Ausbildungsförderung
Jobcenter und Arbeitsagenturen haben künftig mehr Möglichkeiten zur aktiven Arbeitsförderung von Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen - sie sollen sie genauso unterstützen wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch. Menschen, die schon in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, erhalten Förderung über das erweiterte Budget für Ausbildung. Ziel ist eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Zur Verwaltungsvereinfachung können Anträge auf Kurzarbeitergeld künftig optional auch elektronisch übermittelt werden.
Vorrang für Assistenzhunde
Assistenzhunde erhalten künftig Zutritt zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind.
Kriterien der Eingliederungshilfe
Das Gesetz definiert die Kriterien für die Berechtigung für Leistungen der Eingliederungshilfe im Neunten Buch Sozialgesetzbuch neu und nimmt digitale Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation auf. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen zudem geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Hintergrund ist die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Inkrafttreten ab 2022 geplant
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Regelungen auch schon zu früheren Zeitpunkten.
Mehrkosten refinanzieren
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, etwaige Mehrkosten zu refinanzieren, die sich durch die Änderung des leistungsberechtigten Personenkreises ergeben. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme vom 26. März 2021 zum damaligen Regierungsentwurf gefordert, dass sich der Bund an den Kosten neuer Leistungen beteiligen solle.
Kostenübernahme für Assistenzkräfte
Eine weitere Forderung an die Bundesregierung: Sie soll noch in dieser Wahlperiode eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung während eines Aufenthalts im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen herbeiführen und das SGB V beziehungsweise das SGB IX entsprechend ändern.
Die Entschließungen wurden der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristvorgaben, wann diese sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst, gibt es nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 28.05.2021
der Bundesrat dazu:
Teilhabestärkungsgesetz: Bundesrat stimmt zu, fordert aber weitere Verbesserungen
Nach dem Bundestag hat am 28. Mai 2021 auch der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt, um Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen in deren Alltag und Arbeitsleben zu verbessern.
Aktive Arbeits- und Ausbildungsförderung
Jobcenter und Arbeitsagenturen haben künftig mehr Möglichkeiten zur aktiven Arbeitsförderung von Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen - sie sollen sie genauso unterstützen wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch. Menschen, die schon in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, erhalten Förderung über das erweiterte Budget für Ausbildung. Ziel ist eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Zur Verwaltungsvereinfachung können Anträge auf Kurzarbeitergeld künftig optional auch elektronisch übermittelt werden.
Vorrang für Assistenzhunde
Assistenzhunde erhalten künftig Zutritt zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind.
Kriterien der Eingliederungshilfe
Das Gesetz definiert die Kriterien für die Berechtigung für Leistungen der Eingliederungshilfe im Neunten Buch Sozialgesetzbuch neu und nimmt digitale Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation auf. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen zudem geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Hintergrund ist die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Inkrafttreten ab 2022 geplant
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Regelungen auch schon zu früheren Zeitpunkten.
Mehrkosten refinanzieren
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, etwaige Mehrkosten zu refinanzieren, die sich durch die Änderung des leistungsberechtigten Personenkreises ergeben. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme vom 26. März 2021 zum damaligen Regierungsentwurf gefordert, dass sich der Bund an den Kosten neuer Leistungen beteiligen solle.
Kostenübernahme für Assistenzkräfte
Eine weitere Forderung an die Bundesregierung: Sie soll noch in dieser Wahlperiode eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung während eines Aufenthalts im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen herbeiführen und das SGB V beziehungsweise das SGB IX entsprechend ändern.
Die Entschließungen wurden der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristvorgaben, wann diese sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst, gibt es nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 28.05.2021