So wir sind jetzt berühmt
https://www.pinknews.co.uk/2020/11/27/g ... enverband/
Es wird genau auf den Thread hier verwiesen.
Liebe Grüße
Patricia
Sieht nicht jede*r so.....Patricia_cgn hat geschrieben: ↑Mo 30. Nov 2020, 07:34 Guten Morgen Mädels,
So wir sind jetzt berühmt
https://www.pinknews.co.uk/2020/11/27/g ... enverband/
Es wird genau auf den Thread hier verwiesen.
Hallo Lisa, deswegen habe ich darauf hingewiesen. War nur .meine doofe Art es zu formulieren. GalgenhumorLisa-Weber hat geschrieben: ↑Mo 30. Nov 2020, 08:36Sieht nicht jede*r so.....Patricia_cgn hat geschrieben: ↑Mo 30. Nov 2020, 07:34 Guten Morgen Mädels,
So wir sind jetzt berühmt
https://www.pinknews.co.uk/2020/11/27/g ... enverband/
Es wird genau auf den Thread hier verwiesen.
Könnte gern darauf verzichten...
Lisa
... und wie bist Du darauf gekommen? Liest Du da öfter, oder war das ein Zufallsfund?
Eine Freundin die ich persönlich kenne, hat mich heute morgen darauf hingewiesen.Anne-Mette hat geschrieben: ↑Mo 30. Nov 2020, 17:14 Moin,
... und wie bist Du darauf gekommen? Liest Du da öfter, oder war das ein Zufallsfund?
Gruß
Anne-Mette
2. ausschließlich ErwachseneMit binärer Geschlechtsidentität ist die in unserer Gesellschaft übliche Zweiteilung in männlich und weiblich gemeint. Non-binäre Geschlechtsidentität meint, dass diese Zweiteilung nicht streng verortet ist. In letzteren Fällen besteht kein Transsexualismus i.S. dieser BGA.
3. starre FristenGegenstand dieser Begutachtungsanleitung sind nicht
...
- die Begutachtung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen,
Zusätzlich werden mindestens 12 Monate psychotherapeutisch begleiteter "Alltagserfahrung in allen Lebensbereichen" vorausgesetzt, sowie, aus den WPATH "Standards of Care" abgeleitet, bestehen der "Transsexualität" seit mindestens 24 Monaten.In Bezug auf den zeitlichen Umfang psychiatrischer und psychotherapeutischer Mittel zur Behandlung
des krankheitswertigen Leidensdruckes wird dieser Umfang einer KZT als mindestens erforderlich
angesehen,
S. 35, um zu klären, dass der krankheitswertige Leidensdruck durch psychiatrische und psychotherapeutische Mittel nicht ausreichend gelindert werden konnte.
Dr. Hagen Löwenberg: "Psychotherapie ist im Kern ein emanzipatorischer Prozess. Verordnete psychotherapeutische Maßnahmen zu applizieren, setzt eine antitherapeutische Grundhaltung voraus. Für einen solchen Behandlungsansatz stehe ich als Psychotherapeut nicht zur Verfügung."Im psychiatrisch/psychotherapeutischen Befundbericht muss nachvollziehbar und konkret dargelegt sein,
- mit welchen Maßnahmen der Leidensdruck konkret behandelt wurde,
- welche Änderungen sich im Behandlungsverlauf bzgl. der Auswirkungen auf soziale, berufliche oder andere wichtige Funktionsbereiche ergeben haben,
- in welchem Zeitraum und Umfang die Behandlung erfolgte,
- dass trotz psychiatrischer/psychotherapeutischer Behandlung weiterhin ein krankheitswertiger Leidensdruck besteht.
5. Alltagstest§ 3 Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns
Es ist untersagt, für eine Konversionsbehandlung zu werben oder diese anzubieten oder zu vermitteln.
Möglicher Verstoß gegen Yogyakarta Prinzipien? Diskriminierungsfreier Zugang zur Gesundheitsversorgung, aber Alltagstest kann, gerade für trans* weibliche Menschen, zu Diskriminierungserfahrungen führen.Aus sozialmedizinischer Sicht wird daher vor geschlechtsangleichenden Maßnahmen i.d.R. eine therapeutisch begleitete Alltagserfahrung in der angestrebten Geschlechtsrolle kontinuierlich und in allen Lebensbereichen über einen ausreichend langen Zeitraum als erforderlich angesehen.
Für diese Behauptung gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg. Eher im Gegenteil zeigen Studien (Quellen!), dass sich bei dem überwiegenden Teil der trans* Menschen ihre sexuelle Orientierung im Rahmen der Transition nicht verändert und diese mehrheitlich nach erfolgter Transition in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, was einer internalisierten Homofeindlichkeit deutlich widerspricht.Wesentliche Überlegungen zur Differentialdiagnostik und Komorbidität betreffen daher:
...
Geschlechtsidentitätsprobleme, die in der Ablehnung einer homosexuellen Orientierung begründet sind,
8. diskriminierende Differentialdiagnostik "Schizophrenie" (S. 45)Wesentliche Überlegungen zur Differentialdiagnostik und Komorbidität betreffen daher:
...
Transvestitismus (F64.1, F65.1) im Gegensatz zu einem dauerhaften und tiefen Wunsch nach körperlicher und sozialer Angleichung an das andere Geschlecht.
Davon abgesehen ist die Formulierung schrecklich "darf nicht ein Symptom einer anderen psychischen Störung...sein", "andere psychischen Störung" heißt also soviel wie als noch eine andere, außer der bereits vorhandenen psychischen Störung Transsexualität - pfuij!darf nicht ein Symptom einer anderen psychischen Störung, wie z.B. einer Schizophrenie, sein.
Zur Begutachtung beim MDK mindestens vorzulegen (S. 32,33):Die Stellung der Indikation für eine geschlechtsangleichende Maßnahme erfolgt in zwei Schritten: die psychiatrische/psychotherapeutische Indikationsstellung und die somatisch-ärztliche Indikationsstellung durch die Ärztin/den Arzt, die/der die Maßnahme durchführen soll.
...
„Beinhalten soll es:
1. die der Behandlung zugrundeliegende Diagnose
2. eine Aussage zu den ggfs. begleitenden psychischen Störungen
3. die jeweils empfohlene Behandlung
4. die Informiertheit des Behandlungssuchenden über Diagnose und
5. die Informiertheit des Behandlungssuchenden über alternative Optionen der Behandlung(en).“
...
ergänzend zu den o.g. Punkten Informationen enthalten über:
- eine ausreichende psychosoziale Stabilität,
- die Fähigkeit der Person zur realistischen Einschätzung der Möglichkeiten und Grenzen der geplanten Maßnahme,
- die Zweckmäßigkeit der geplanten Maßnahme,
- eine geplante transitionsbegleitende Nachsorge aus psychosozialer Sicht.
Optional- Ausführlicher psychiatrisch/psychotherapeutischer Befund- und Verlaufsbericht mit Angaben zu
* Anamnese,
* Diagnose und differentialdiagnostische Überlegungen,
* begleitenden psychischen Störungen,
* krankheitswertigem Leidensdruck,
* Behandlung des Leidensdruckes,
* Behandlung der Komorbiditäten (falls vorhanden),
* Begleitung der Alltagserfahrungen,
- Befundberichte zu somatischen Untersuchungsergebnissen (z.B. gynäkologisch, andrologisch, urologisch, endokrinologisch),
- Psychiatrisch/psychotherapeutische Indikationsstellung zur medizinischen Notwendigkeit der beantragten geschlechtsangleichenden Maßnahme,
- Somatisch-ärztliche Indikationsstellung durch die/den die beantragte geschlechtsangleichende Maßnahme durchführende Ärztin/Arzt inkl. Nachweis der Aufklärung,
- Leistungsauszug der Krankenkasse der letzten fünf Jahre.
10. Allgemein- Ein biografischer Bericht der Versicherten zum transsexuellen Werdegang, den bisherigen Behandlungsmaßnahmen und der bisherigen Alltagserfahrung sowie zur aktuellen Lebenssituation,
- Gerichtsgutachten, sofern bereits eine gerichtliche Vornamens- / Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz durchgeführt wurde.