Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
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Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Hi Mädels,
Ich habe mich heute als Arbeistsuchend melden müssen, natürlich auf dem Arbeitsamt.
Morgen soll ich einen Rückruf erhalten.
Da ich mich nur als Frau im Beruf oder in der Öffentlichkeit zeige (mal mehr mal weniger) stellt sich mir die Frage denen vom Amt gleich zu sagen wie es ist.
Muss ich das erwähnen, sollte wohl schon oder ?
Ich habe keine Probleme damit, ich kann mit meiner Idendität recht gut umgehen.
Ich denke schon dass das der richtige Schritt ist für den Fall allen Fragen in Vorfeld aus dem Wege zu gehen falls es zu einer Vermittlung kommen sollte ?!
So ganz sicher bin ich mir halt doch nicht.
Daher frage ich euch einfach mal.
LG
Sara
Ich habe mich heute als Arbeistsuchend melden müssen, natürlich auf dem Arbeitsamt.
Morgen soll ich einen Rückruf erhalten.
Da ich mich nur als Frau im Beruf oder in der Öffentlichkeit zeige (mal mehr mal weniger) stellt sich mir die Frage denen vom Amt gleich zu sagen wie es ist.
Muss ich das erwähnen, sollte wohl schon oder ?
Ich habe keine Probleme damit, ich kann mit meiner Idendität recht gut umgehen.
Ich denke schon dass das der richtige Schritt ist für den Fall allen Fragen in Vorfeld aus dem Wege zu gehen falls es zu einer Vermittlung kommen sollte ?!
So ganz sicher bin ich mir halt doch nicht.
Daher frage ich euch einfach mal.
LG
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Hallo!
Für die Arbeitsagentur zählt Dein amtlich dokumentiertes Geschlecht.
Es steht Dir frei Dich als Transperson vorzustellen. Aber ohne Nachweis einer vorliegenden Transidents brauchst du Dir da keine Erwartungen zu machen.
Außerdem gilt der amtliche Eintrag "divers" für Intersexuelle Personen.
LG Verena
Für die Arbeitsagentur zählt Dein amtlich dokumentiertes Geschlecht.
Es steht Dir frei Dich als Transperson vorzustellen. Aber ohne Nachweis einer vorliegenden Transidents brauchst du Dir da keine Erwartungen zu machen.
Außerdem gilt der amtliche Eintrag "divers" für Intersexuelle Personen.
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Hallo,
die Frage ist aber auch, wie willst Du Dich auf eine neue Stelle bewerben. Möchtest Du Deinen Personenstand wirklich ändern. Oder bist Du gerade dabei die Änderung amtlich rechtskräftig zu machen, also in einem schwebenden Verfahren. Wenn es Dir wichtig ist, würde ich schon dem Amt mitteilen, wie es um Dich steht. Somit ist es auch zu begründen, warum es bei einem Jobangebot von Deiner Seite aus nicht der für Dich geeignete Job ist. Sicher musst Du darlegen, wie ernst es Dir ist.
Aber wie es Sabrina Verena schon schrieb , zunächst gilt der amtliche Eintrag. Das Beste ist sicher gleich wieder in Arbeit zu kommen. Dafür drücke ich Dir hier mal die Daumen.
Viele liebe Grüße Magdalena
die Frage ist aber auch, wie willst Du Dich auf eine neue Stelle bewerben. Möchtest Du Deinen Personenstand wirklich ändern. Oder bist Du gerade dabei die Änderung amtlich rechtskräftig zu machen, also in einem schwebenden Verfahren. Wenn es Dir wichtig ist, würde ich schon dem Amt mitteilen, wie es um Dich steht. Somit ist es auch zu begründen, warum es bei einem Jobangebot von Deiner Seite aus nicht der für Dich geeignete Job ist. Sicher musst Du darlegen, wie ernst es Dir ist.
Aber wie es Sabrina Verena schon schrieb , zunächst gilt der amtliche Eintrag. Das Beste ist sicher gleich wieder in Arbeit zu kommen. Dafür drücke ich Dir hier mal die Daumen.

Viele liebe Grüße Magdalena
Lebe jeden Tag.
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Erst mal gilt dein amtlich dokumentiertes Geschlecht. Das würde ich bei der Arbeitsagentur auch so belassen. Für die Arbeitsagentur gelten Menschen mit Geschlechtsidentitätsstörung als schwer bzw. gar nicht vermittelbar, also wird sich der/die SachbearbeiterIn keine große Mühe geben.
LG Manuela
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Hi
Ich bin im Moment auch beim Arbeitsamt und werde da unter meinem männlichen Namen geführt. Die wissen aber das ich als Frau lebe und kennen mich auch so.
Jobangebote bekomme ich wie jeder Andere auch. In der Regel rufe ich bei den Firmen vorher an und erwähne das. Die meisten hatten damit kein Problem und ich habe auch als Frau gearbeitet.
LG Claudia
Ich bin im Moment auch beim Arbeitsamt und werde da unter meinem männlichen Namen geführt. Die wissen aber das ich als Frau lebe und kennen mich auch so.
Jobangebote bekomme ich wie jeder Andere auch. In der Regel rufe ich bei den Firmen vorher an und erwähne das. Die meisten hatten damit kein Problem und ich habe auch als Frau gearbeitet.
LG Claudia
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
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Hallo Sara,
Ich hatte mit dieser Vorgehensweise letztendlich Erfolg und würde es jederzeit wieder so machen. Deshalb mein Rat: Registriere und bewerbe dich so, wie du später (amtlich) leben und arbeiten möchtest!
Hallo Sara,
das gilt nicht unbedingt! Bei mir reichte seinerzeit der dgti-Ausweis, um mich als Frau registrieren zu lassen. Natürlich wollte ich als solche arbeiten und habe mich so auch beworben, genau genommen unter „falschem Namen“. Das mag zwar rechtlich nicht ganz „astrein“ sein, vermeidet aber Irritationen bei potentiellen Arbeitgebern.Sabrina Verena hat geschrieben: ↑Mo 22. Feb 2021, 16:45 Für die Arbeitsagentur zählt Dein amtlich dokumentiertes Geschlecht.
Ich hatte mit dieser Vorgehensweise letztendlich Erfolg und würde es jederzeit wieder so machen. Deshalb mein Rat: Registriere und bewerbe dich so, wie du später (amtlich) leben und arbeiten möchtest!
Viele Grüße
Andrea aus Sachsen
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Arbeitssuchende in Transition haben es manchmal schwer, wenn die amtliche Änderung noch nicht durch ist.Sabrina Verena hat geschrieben: ↑Mo 22. Feb 2021, 16:45Für die Arbeitsagentur zählt Dein amtlich dokumentiertes Geschlecht.
Es steht Dir frei Dich als Transperson vorzustellen. Aber ohne Nachweis einer vorliegenden Transidents brauchst du Dir da keine Erwartungen zu machen.
Aber!
Es kann funktionieren. Zum Beispiel mit Schreiben de Begleittherapeuty. Das weiss ich von zwei Fällen in der hiesigen SHG, wo Arbeitssuchende während einer Maßnahme des Jobcenters bereits den neuen Namen und Personenstand verwenden konnten. Hängt von den Sachbearbeitys ab und ggf muss ein ein paar Stufen höher in der Amtshierarchie gehen, um das zu klären. Falls ein sich mit neuem Namen etc bewerben will, ist der Versuch meines Erachtens auf jeden Fall ratsam, sonst gibt's ggf Verwirrung, wenn Amt und Firma unterschiedliche Namen kennen. Stichwort Förderungen etc.
Das ist so nicht richtig. Der Paragraph 45b Personenstandsgesetz soll laut BMI nur von Menschen mit bestimmten körperlichen Merkmalen genutzt werden können.Sabrina Verena hat geschrieben: ↑Mo 22. Feb 2021, 16:45Außerdem gilt der amtliche Eintrag "divers" für Intersexuelle Personen.
Aber!
Selbst das unselige BGH Urteil von 2020 stellt klar, dass die vier amtlichen Eintragsoptionen, aufgelistet in §22.3 PStG, für alle Menschen erreichbar sind. Trans Personen müssen aber den TSG Prozess mit Gutachten nutzen. Jedenfalls solange, bis entweder das Selbstbestimmungsgesetz durch ist, oder die Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkungen des §45b PStG erfolgreich war.
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Na das ist ja mal hoch interessantTrans Personen müssen aber den TSG Prozess mit Gutachten nutzen. Jedenfalls solange, bis entweder das Selbstbestimmungsgesetz durch ist, oder die Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkungen des §45b PStG erfolgreich war.
Glaube an Wunder, Liebe und Glück! Schaue nach vorn und niemals zurück! Tu was du willst, und steh dazu, denn dieses Leben lebst nur du
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Danke euch andieser Stelle.
Ich ziehe in 3 Wochen um, lebe alleine mein Leben weiter.
Mein neuer Mietvertrag läuft unter meinem weiblichen Vornamen.
Ging problemlos ohne darauf hingeiwesen zu haben das ich das so möchte.
Es wurde gefragt.
Meine Zweifel ob man das darf wurden fast mit einem "Egal" abgetan.
Sie sind Frau aus fertig.
Ja nun
Gutachten liegt ja seit 2 Jahren vor.
Ich werde es denen sagen wenn sie zurück rufen.
Ich kann da einfach nicht anders handeln.
Das muss einfach mit meinem Gewissen stimmig sein.
LG
Sara
Ich ziehe in 3 Wochen um, lebe alleine mein Leben weiter.
Mein neuer Mietvertrag läuft unter meinem weiblichen Vornamen.
Ging problemlos ohne darauf hingeiwesen zu haben das ich das so möchte.
Es wurde gefragt.
Meine Zweifel ob man das darf wurden fast mit einem "Egal" abgetan.
Sie sind Frau aus fertig.
Ja nun

Gutachten liegt ja seit 2 Jahren vor.
Ich werde es denen sagen wenn sie zurück rufen.
Ich kann da einfach nicht anders handeln.
Das muss einfach mit meinem Gewissen stimmig sein.
LG
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Hallo!Jaddy hat geschrieben: ↑Mo 22. Feb 2021, 19:35Arbeitssuchende in Transition haben es manchmal schwer, wenn die amtliche Änderung noch nicht durch ist.Sabrina Verena hat geschrieben: ↑Mo 22. Feb 2021, 16:45Für die Arbeitsagentur zählt Dein amtlich dokumentiertes Geschlecht.
Es steht Dir frei Dich als Transperson vorzustellen. Aber ohne Nachweis einer vorliegenden Transidents brauchst du Dir da keine Erwartungen zu machen.
Aber!
Es kann funktionieren. Zum Beispiel mit Schreiben de Begleittherapeuty. Das weiss ich von zwei Fällen in der hiesigen SHG, wo Arbeitssuchende während einer Maßnahme des Jobcenters bereits den neuen Namen und Personenstand verwenden konnten. Hängt von den Sachbearbeitys ab und ggf muss ein ein paar Stufen höher in der Amtshierarchie gehen, um das zu klären. Falls ein sich mit neuem Namen etc bewerben will, ist der Versuch meines Erachtens auf jeden Fall ratsam, sonst gibt's ggf Verwirrung, wenn Amt und Firma unterschiedliche Namen kennen. Stichwort Förderungen etc.
Das ist so nicht richtig. Der Paragraph 45b Personenstandsgesetz soll laut BMI nur von Menschen mit bestimmten körperlichen Merkmalen genutzt werden können.Sabrina Verena hat geschrieben: ↑Mo 22. Feb 2021, 16:45Außerdem gilt der amtliche Eintrag "divers" für Intersexuelle Personen.
Aber!
Selbst das unselige BGH Urteil von 2020 stellt klar, dass die vier amtlichen Eintragsoptionen, aufgelistet in §22.3 PStG, für alle Menschen erreichbar sind. Trans Personen müssen aber den TSG Prozess mit Gutachten nutzen. Jedenfalls solange, bis entweder das Selbstbestimmungsgesetz durch ist, oder die Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkungen des §45b PStG erfolgreich war.
Wie ich oben selber schrieb, gelten für transidente Personen andere Regeln als für Transvestiten. Der TE ist ein Transvestit, wie ich selber auch. Der DGTI- Ausweis oder jener einer anderen Organisation kann helfen, ein auf Kulanz, aber nicht Pflicht, beruhendes Entgegenkommen der Behörde zu erwirken.
Und ich wiederhole, der Begriff "divers" gilt für Intersexuelle Personen. Mit bestimmten körperlichen Merkmalen, da genetische Merkmale äußerlich nicht zwingend erkennbar sind. Für Transvestiten und auch für Transidente gilt der Begriff nicht.
LG Verena
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Danke für deinen Hinweis.Sabrina Verena hat geschrieben: ↑Di 23. Feb 2021, 10:54 Und ich wiederhole, der Begriff "divers" gilt für Intersexuelle Personen. Mit bestimmten körperlichen Merkmalen, da genetische Merkmale äußerlich nicht zwingend erkennbar sind. Für Transvestiten und auch für Transidente gilt der Begriff nicht.
Ich MUSS BH tragen, reicht das aus ?
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Die Unterscheidung ist aus meiner Sicht erstens ziemlich unsinnig, zweitens im konkreten Fall falsch. Sara, bitte korrigieren, wenn ich dich da falsch verstehe, aber im Profil steht "trans feminin", "voll geoutet als Transperson die sich als weiblich darstellt". Und im Job als Frau wahrgenommen zu werden ist, egal ob mit oder ohne Pillen und OPs, "weibliche soziale Rolle im Alltag" und nicht ein gelegentliches Aufdressen als Freizeitvergnügen oder zur Triebabfuhr. Ich wüsste also nicht, wieso Sara _nicht_ -hm- "hinreichend transident" wäre. Zumindest in meinem Umfeld ist Konsens, dass trans eine Sache _im_ Kopf und nicht von aussen erkennbar ist - sonst hätten es Gutachtys ja nicht so schwer.Sabrina Verena hat geschrieben: ↑Di 23. Feb 2021, 10:54Wie ich oben selber schrieb, gelten für transidente Personen andere Regeln als für Transvestiten. Der TE ist ein Transvestit, wie ich selber auch. Der DGTI- Ausweis oder jener einer anderen Organisation kann helfen, ein auf Kulanz, aber nicht Pflicht, beruhendes Entgegenkommen der Behörde zu erwirken.
Wichtig in der Sache ist allein: Möchte Mensch von anderen im Alltag in einem anderen Geschlecht wahrgenommen und behandelt werden. Wenn ja, dann gilt das. Auch für Geschäftsverkehr zum Beispiel, wie LG Frankfurt ja in der Klage gegen die Bahn entschieden hat. Das Leben ohne offizielle Personenstands/Vornamenänderung ist zwar kompliziert, aber machbar.
Das kannst du gerne wiederholen. Richtiger wird es dadurch nicht.Sabrina Verena hat geschrieben: ↑Di 23. Feb 2021, 10:54Und ich wiederhole, der Begriff "divers" gilt für Intersexuelle Personen. Mit bestimmten körperlichen Merkmalen, da genetische Merkmale äußerlich nicht zwingend erkennbar sind. Für Transvestiten und auch für Transidente gilt der Begriff nicht.
Der Begriff "divers" ist eine amtliche Sammelbezeichnung, die als eine von vier möglichen Geschlechtseinträgen in §22.3 PStG aufgelistet wird. Nichts mehr und nichts weniger. Der Geschlechtseintrag bezeichnet (seit Einführung des TSG) keine körperliche Konstitution (mehr), das hat das BVerfG nun wirklich häufig genug klargestellt, sondern nur eine rechtliche Kategorisierung, die bei näherer Betrachtung fast folgenlos ist. Letzteres kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen

Insbesondere ist "divers" kein definiertes ("drittes") Geschlecht, sondern wie auch die Option Streichung eine Form von weder-noch, ohne das was-denn-dann genau zu definieren. Die vier Optionen wären im Farbspektrum analog zu "rosa", "hellblau", "irgendeine andere Farbe" und "schwarz". (Wobei rosa und hellblau im Verlauf der Geschichte ihre Bedeutungen gewechselt haben, tja...)
Das BGH-Urteil XII ZB 383/19 vom 22.4.2020 sagt auch ganz klar, dass alle vier Optionen sinngemäss per TSG erreichbar sein müssen:
(Leitsatz b in https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... os=0&anz=1)Personen mit einer lediglich empfundenen Intersexualität können aber entsprechend §8 Abs.1 TSG erreichen, dass ihre auf „weiblich“ oder „männlich“ lautende Geschlechtsangabe im Geburtenregister gestrichen oder durch „divers“ ersetzt wird.
Das wird ab RN 29 ziemlich ausführlich dargelegt, mit Verweis auf BVerfG, vor allem den Entscheid zur dritten Option. Ab RN 35 steht dann explizit
Die darauf folgenden Abschnitte erläutern dann, warum das aus Sicht des BGH rechtlich zulässig ist.Das Transsexuellengesetz geht zwar von einem binären Geschlechtssystem aus, wie sich schon dem Wortlaut des §8 Abs.1 TSG (ebenso etwa §1 Nr.1 TSG) entnehmen lässt, der von „dem anderen Geschlecht“ spricht. Die Vorschrift ist jedoch analog auf Fälle anwendbar, in denen sich biologisch weibliche - wie die hier antragstellende Person - oder männliche Personen keinem dieser beiden Geschlechter zugehörig fühlen (so auch Sieberichs FamRZ 2019, 329, 332f.; Theilen StAZ 2014, 1, 4; dies für möglich haltend: Deutsches Institut für Menschenrechte Ausschuss-Drucks. 19[4]169C S.8 ).
Das heisst, dass aus einem amtlichen Personenstand nach wie vor nicht abgeleitet werden kann (und darf), wie eine Person körperlich beschaffen ist, oder umgekehrt bestimmte Körperlichkeit einen bestimmten Eintrag erzwingt. Auch ein "divers" bedeutet nicht zwangsläufig "inter", zumal viele, wenn nicht die meisten inter Personen aus *hüstel* diversen Gründen einen binären Eintrag wollen. Unter anderem auch, weil sie sich einem der binären Geschlechter zugehörig fühlen.
Kommentare dazu:
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Hallo!
Personen, deren Geschlecht nicht als männlich oder weiblich zugeordnet werden kann, sind intersexuel.
Diese Personen sollen neben männlich, weiblich und kein Eintrag, zusätzlich auch divers als Option erhalten.
Meine Ausage zum Eintrag divers ist folglich richtig.
Transexuelle und Transvestiten sind nicht mit dem Gesetz gemeint, auf deren eigene Gender- Wahrnehmung wird nicht eingegangen.
LG Verena
PS vom TSG ist hier übrigens auch nicht die Rede.
Personen, deren Geschlecht nicht als männlich oder weiblich zugeordnet werden kann, sind intersexuel.
Diese Personen sollen neben männlich, weiblich und kein Eintrag, zusätzlich auch divers als Option erhalten.
Meine Ausage zum Eintrag divers ist folglich richtig.
Transexuelle und Transvestiten sind nicht mit dem Gesetz gemeint, auf deren eigene Gender- Wahrnehmung wird nicht eingegangen.
LG Verena
PS vom TSG ist hier übrigens auch nicht die Rede.
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
Ah, ich glaube ich sehe das Missverständnis. Du redest nur vom §45b PStG, der explizit eingeführt wurde, um die Optionen "divers" und Streichung zu erreichen. _Das_ wurde tatsächlich nur für Menschen mit "(körperlichen) Varianten der Geschlechtsentwicklung" gebaut.Sabrina Verena hat geschrieben: ↑Di 23. Feb 2021, 17:23 Hallo!
Personen, deren Geschlecht nicht als männlich oder weiblich zugeordnet werden kann, sind intersexuel.
Diese Personen sollen neben männlich, weiblich und kein Eintrag, zusätzlich auch divers als Option erhalten.
Meine Ausage zum Eintrag divers ist folglich richtig.
Transexuelle und Transvestiten sind nicht mit dem Gesetz gemeint, auf deren eigene Gender- Wahrnehmung wird nicht eingegangen.
PS vom TSG ist hier übrigens auch nicht die Rede.
Aber! Das Verfassungsgericht hat diverse Male klar gestellt, dass der Geschlechtseintrag nichts mit körperlicher Konstitution zu tun hat, sondern mit sozialer Rolle, amtlicher Wahrnehmung, Anrede, und so weiter. Der Staat darf den Eintrag nicht zwangsweise an Körperlichkeit festmachen. Deshalb gibt es das TSG und musste die Gesetzgebung Zwangsterilisation und Zwangsscheidung nach Verfassungsbeschwerden daraus streichen. Es ist im Gegenteil so, dass der Geschlechtseintrag _ausschliesslich_ auf der eigenen Gender-Wahrnehmung der Person beruht - auch wenn für die Änderung irgendwelche Bescheinigungen (§45b) oder Gutachten (TSG) vorzulegen sind.
Also: Ja, der §45b PStG ist laut BMI nur für inter Personen nutzbar. Aber die vier Eintrags-Optionen, die in §22.3 stehen, sind nicht eingeschränkt. Das heisst, es steht nirgendwo, dass "divers" und Streichung prinzipiell nur für inter Personen erreichbar sind.
Und weil inzwischen auch deutschen Gerichten und Gesetzgebys gedämmert ist, dass es nicht-binäre trans Personen gibt (nämlich ca 30% aller trans Personen, die irgendwo auftauchen), gibt es eine Verfassungsbeschwerde gegen §45b, drei laufende Gesetzentwürfe für ein vereinheitlichtes GeschlechtsEintragsÄnderungsGesetz (davon einer von CxU (BMI) und SPD (BMJV)) und ein nutzbares, ansonsten ziemlich ekliges BGH-Urteil, das sagt "wenn du deinen Eintrag ändern willst, kannst du in jedem Fall das TSG für alle vier Optionen nutzen (aber wenn du eine ärztliche Bescheinigung hast kannst du auch über §45b gehen)".
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Re: Arbeitsamt: als divers zu vermitteln ?!
gutachten liegt ja seit 2 Jahren vor.
Ich werde es denen sagen wenn sie zurück rufen.
Das eine hat wenig mit dem anderen zu tunDanke für deinen Hinweis.
Ich MUSS BH tragen, reicht das aus ?
Stell dich einfach so vor wie es deinem Wesen entspricht.
Aber es wäre sicherlich einfacher wenn deine Dokumente deinem Wunschgeschlecht entsprechend sind