leider muss ich Anke in dem Punkt zustimmen, als das von der IMAG so schnell keine konkrete Reform zu erwarten ist. Im Mai diesen Jahres wurden die Rechtsgutachten öffentlich ausgeschrieben, im September erfolgte die Vergabe (an eine Juristin aus Hamburg) und das Gutachten soll im September 2016 vorgelegt werden. Großartig

Also von der IMAG erwarte ich nicht viel, zumindest was konkrete Schritte angeht. Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende der Legislatur ein Papier mit einer Empfehlung vorgelegt wird. Gut informierten Kreisen zufolge sieht es aber so aus, dass es innerhalb der Regierung und den politischen Kreisen sehr mächtige konservative Strömungen gibt, die das TSG nicht anfassen wollen - vergleichbar mit der gleichgeschlechtlichen Ehe, zu der es auch keine echte Reform gibt, nur immer kleine Feigenblättchen auf die schlimmsten Entblößungen.
Aber noch ist nicht aller Tage Abend

Die allgemeine Situation gibt uns viel Rückenwind und wenn es über den politisch legislativen Weg nicht vorwärts geht, dann gibt es ja noch den judikativen Weg, also vor Gericht. Ich kann leider noch keine Details nennen, aber es sind mehrere Bestrebungen in der Mache, die in nicht all zu ferner Zukunft zumindest die Gutachterpflicht aus dem TSG bekommen könnten. Stay tuned! Sobald ich dazu öffentlich etwas sagen kann, werde ich das hier ganz sicher tun.
In einem Punkt muss ich Anke allerdings korrigieren - geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen haben und dürfen nichts mit einem TSG Verfahren zu tun haben. Ja, es ist oft so, dass die Kassen/MDK einfach mal k*ckfrech die VÄ/PÄ Gutachten einfordern und als Grundlage für eine Bewilligung einer Maßnahme hernehmen, doch das ist streng genommen nicht zulässig! Die Gutachten zur VÄ/PÄ gehören den Personen, nicht der Kasse. Die haben kein Recht auf diese Dokumente. In der Praxis wird man dies in der Rege dennoch mitachen, damit man nicht zu noch einem Gutachter / Psycho* muss und dem wieder alles erklären.
Die Gutachten zur VÄ/PÄ haben aber auch nach TSG ein ganz anderes Begutachtungsziel, als medizinische (Indikations-)Gutachten. In der Praxis sieht es nur leider so aus, dass die Gutachten zur VÄ/PÄ weit über das Begutachtungsziel hinaus gehen (und dadurch so horrende teuer werden) und dann doch halbe medizinische Gutachten sind. Das ist aber ein Fehler der Gutachter und liegt nicht im System begründet.
Wenn also eine Kasse/MDK ein Gutachten zur Bewilligung einer Maßnahme haben möchte, dann müssen sie es selbst beauftragen und auch zahlen. Es gibt zudem auch keinerlei Richtlinie oder sonstigen Anknüpfungspunkt, der eine Verbindung zwischen rechtlichem Weg nach TSG und den medizinischen Maßnahmen hergeben würde - außer der Faulheit der Kassen / der MDKs.
Von einer VÄ/PÄ darf medizinisch nichts abhängig gemacht werden - das ist völlig getrennt, soll es sein und auch bleiben.
Liebe Grüße
nicole