Hallo Christiane,
die Sachbearbeiterin hat in ihrem Schreiben ja schon sehr viel Informationen hinterlegt, welche notwendig sind um entsprechend reagieren zu können.
Stelle Dir das einfach wie bei einem Zahnarztbesuch vor. Du benötigst Zahnersatz im Bereich der Molaren, Backenzähne. Du bekommst von Deinem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, welchen Du bei der Krankenkasse einreichst. Nun wird die Kasse prüfen welche Art der Behandlung stattfindet und in welchem Umfang. Kassen zahlen da nur die Mindestversorgung, wenn es keine ästhetischen Punkte betrifft (Vorderer Zahnbereich zb).
Abhängig noch von den Einträgen Deines Bonusheftes, wird es noch Zuschläge geben.
Spezielle Materialien und Farbanpassung bezahlen hierbei die Kassen nicht. Also nur Grundversorgung - den Rest muß man selbst berappen.
In Deinem Fall ist es ebenso in der Handhabe. Die Kasse möchte einen Kostenvoranschlag eines dafür zertifizierten Arztes. Dazu die Prüfung ob die Behandlung für Deinen Gesundheitszustand notwendig ist. Das kann ein zugelassener Psychotherapeut sein.
Was die Rahmenbedingung der Fristen ( also ein Jahr nachgewiesener Maßen im Frauenmodus gelebt zu haben) betrifft, denke ich nicht das die Kasse ein Gutachten von zertifizierter Stelle ingnorieren dürfen, falls das Gutachten schon nach einem halben Jahr zustande kommt. Aber da müßte man sich nochmal schlau machen.
Wenn ich es richtig gelesen habe, verfügst Du über ein Angebot eines Studios und Deiner Erklärung unter dem Bartschatten/des Bartes an sich, in Deinem Wesen zu leiden.
Das reicht der Kasse nicht. Ich würde es dennoch mit Widerspruch versuchen und Anne-Mettes Angebot annehmen. Da hast Du schonmal prüfbares in der Hand.
Liebe Grüße
Mina