Geschlechter im Deutschen Recht
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Informationen, Termine und Artikel zur Intergeschlechtlichkeit/Intersexualität
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Anne-Mette
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Geschlechter im Deutschen Recht

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Es hat lange gedauert, bis das Thema von der Presse wieder aufgenommen wurde. Die Bundestagssitzung zum Thema ist lange her.

BILD meldete heute kurz auf der ersten Seite:
"Drittes Geschlecht" und verweist darauf, das ab 1.11.2013 kein Geschlecht mehr ins Geburtenbuch eingetragen werden muss.
"So sollen interesexuelle Menschen die Möglichkeit haben, später selbst über ihr Geschlecht zu entscheiden".

DIE SÜDDEUTSCHE befasst sich ausführlicher mit dem Thema und schreibt in der Einleitung:

Es ist eine juristische Revolution: Bisher ging das Gesetz davon aus, dass es Männer und Frauen gibt - und sonst nichts. Künftig gibt es auch das dritte, das "unbestimmte Geschlecht". Das könnte in manchen Alltagssituationen problematisch werden.

zum Artikel: http://www.sueddeutsche.de/leben/geschl ... -1.1747380

Gruß
CPG
Marielle
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 2 im Thema

Beitrag von Marielle »

Nabend zusammen,
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass eine "umfassende Reform" vonnöten sei.
Man weiss also in den gewöhnlich gut unterrichteten, konservativen Zirkeln, dass es etwas zu tun gäbe. Immerhin! Das die offensichtlichen Probleme, die durch die neue Regelung entstehen, den im Bundestag vorhandenen Juristen entgangen sein könnten, wäre auch kaum zu glauben. Bloss: Was wird getan? Nix!

Es ist kaum zu erwarten, dass die binäre Unterscheidung des Geschlechts ad hoc abgeschafft werden könnte; schon klar. Allerdings müsste man doch, angesichts der absehbaren Schwierigkeiten, wenigsten eine Diskussion über mögliche Lösungen erwarten dürfen.

Es drängt sich die Frage auf, ob Verfassungsrichter eigentlich Überstunden machen und bezahlt bekommen.* Aber bei soviel Murks, wie denen aus der Zentrale in Berlin vorgelegt wird, werden Vosskuhle und Kollegen sich sicher auch gern mit der Frage beschäftigen, wie mit jemandem, der von der Mehrheit der Leute als "Mann" gesehen werden könnte, aber keinen Geschlechtseintrag in der Urkunde hat, zu verfahren ist, wenn sich diese Person nach -§ 183 StGB des "Exhibitionismus" schuldig gemacht hat. Was allerdings in Deutschland rechtmässig nur Männer dürfen; oder eben nicht dürfen.

Man kann sich nur noch an den Kopf fassen

Marielle



* können sie nicht machen, weil sie keine Arbeitszeitregelung haben
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Vincent
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 3 im Thema

Beitrag von Vincent »

Erst vor kurzem gab es hier eine Diskussion über die Notwendigkeit der Geschlechtsdefinition im allgemeinen - leider habe ich sie nicht mehr gefunden...
Diese neue Regelung wirft wirklich viele Elementare Fragen auf, die im SZ artikel nicht alle erwähnt sind:
Ist es zulässig (verfassungsrechtlich) den x Eintrag nur anhand von anatomischen Gegebenheiten zu erlauben, oder ist auch eine Transsexualität M-X-F denkbar?
Kann man folglich schlicht sein Geschlecht streichen lassen?
Was passiert mit dem detaillierten Namensrecht in D?
Auch im Arbeitsrecht gibt es besondere Regelungen zum Schutz von Frauen - wie werden X behandelt?

Spannend, ich fürcht hier wird das Verfassungsgericht wieder zu Gesetzgeber, weil die Politiker vorher ihren Hintern nicht in Bewegung bekommen bei einem sooo komplizierten Thema.
Ich selbst sehe eigentlich nur eine vernünftige, konsequente und dauerhafte Lösung: das Tilgen des Geschlechts in allen amtlichen oder Gesetzes basierten Verfahren oder die jederzeitige Wahlfreiheit des Einzelnen zwischen den drei Varianten.
LG

Vincent
Anne-Mette
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 4 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
wenn sich diese Person nach -§ 183 StGB des "Exhibitionismus" schuldig gemacht hat. Was allerdings in Deutschland rechtmässig nur Männer dürfen; oder eben nicht dürfen.
Gibt es wohl noch andere Beispiele dafür, wozu es noch unbedingt einen MANN braucht?

Wenn man sich mal die Heirats- und Partnergeschichte anschaut, könnte man doch eigentlich sagen, das alle heiraten dürfen, die das wollen - und es werden keine Unterschiede gemacht zwischen M-F, M-M, F-F, M-X, F-X, X-X Ehen.

Vielleicht sollten wir einige Knackpunkte herausarbeiten...


Die TAZ setzt sich auch mit dem Thema auseinander und schreibt:
Intersexualität wird im geänderten Personenstandsgesetz nun auch berücksichtigt. Die Angabe im Geburtsregister kann künftig offen bleiben.
http://www.taz.de/Personenstandsgesetz- ... t/!122018/

während BILD
in der Online-Ausgabe rustikal fragt:

"Guten Tag, Meier!"Schafft Deutschland
die Geschlechter ab?
Immerhin fragt sie den in die Entscheidungen und Ausschuss-Sitzungen involvierten Peter Tauber...
Der antwortet:
Nein! CDU-Familienexperte Peter Tauber (38) zu BILD: "Die Regelung ermöglicht intersexuellen Menschen, sich später ohne Druck zu entscheiden, wie sie leben wollen." Das Offenhalten der Spalte "Geschlecht" ist extra gewählt worden, um das Grundprinzip der zwei Geschlechter NICHT zu durchbrechen, sondern eben offen zu halten.
http://www.bild.de/politik/inland/gesch ... .bild.html

Gruß
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 5 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

ich antworte mal (ungern) auf meinen eigenen Artikel, weil ich das nicht nachträglich einbauen möchte (ich hatte schon nachgebessert (smili) )

Selbst bei den Betroffenen (Intersexuellen) ist die "Marschrichtung" nicht eindeutig auszumachen.
Nicht nur im TAZ-Artikel heißt es:

"Auch im Verband der intersexuellen Menschen besteht noch kein Konsens, wie Lucie Veith im Ethikrat erläuterte. Eine Fraktion will die durchgängige Anerkennung als drittes Geschlecht, einer andere Fraktion ist das Personenstandsrecht egal, weil es nur um Formalien gehe. Die dritte Gruppe, zu der sich Veith zählt, will es den Betroffenen überlassen, sich selbst zu verorten. Zunächst sollen die Eltern einen Namen auswählen dürfen und das Kind entsprechend erziehen, später soll sich der intersexuelle Mensch auch anders entscheiden können".

Das verkompliziert natürlich die Möglichkeit, sich solidarisch zu erklären oder Unterstützung bei der Durchsetztung von Forderungen zu geben.
Was die eine Fraktion als begrüßenswerte Solidarität einstufen würde, könnte die andere als Affront werten. Deshalb ist sicherlich eine breit angelegte Diskussion erforderlich, um Antworten zu finden.
Schließlich sollte es gute Antworten geben, wenn aus den politischen Lagern die Frage kommt: "was wollt ihr eigentlich?"

Gruß
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 6 im Thema

Beitrag von ab08 »

Hallo,

genau deswegen schickte ich letzten Montag meine Überlegungen als MATERIAL an die Bundestagsfraktion der Grünen
viewtopic.php?f=5&t=6832&p=75704#p75704

Diese Lösung erfordert wenig Aufwand und ist in meinen Augen recht wirkungsvoll:
Hier also nochmal:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Intersexualität

Ich finde, die amtliche Seite sollte vom persönlichen Umgang getrennt betrachtet werden:

1. Das Verbot kosmetischer Operationen Neugeborener und einen dritten Eintrag bei Geschlecht, wie auch immer er bezeichnet wird, halte ich für erforderlich. Bei Meldebehörden, Steuerbehörden, KK usw. seh ich kein Problem, wenn in Formularen die derzeitige Einteilung ersetzt wird. Um Probleme zu vermeiden, sollten Betroffene offiziell vermerken lassen, ob sie bevorzugen, als Frau... oder Mann... angesprochen zu werden. Durch diesen Vermerk ergäben sich auch sonst, bei Grenzübertritten, Toiletten etc. keine Probleme. Betroffene sollten das Recht haben, sich Geburtsurkunde und andere Dokumente mit diesem dritten Eintrag ausstellen zu lassen. Die KK sollten bei Bedarf Vorsorgeuntersuchungen für beide Geschlechter übernehmen. Im Idealfall würde die Person bei der Anmeldung in der Arztpraxis gefragt und beim Frauenarzt mit Frau... beim Männerarzt mit Herr... aufgerufen. + Die Wahl eines geschlechtsneutralen Vornamens wäre natürlich sinnvoll...
Auch die offiziell vermerkte Anrede sollte, wenn in den Papieren 'drittes Geschlecht' steht, einfach und formlos geändert werden können. Na ja ...da es im Pass steht, wär ein neuer nötig.
Kernaussage: IS sollten über ihre Anrede selber entscheiden und in den Papieren sollte auf Wunsch IS stehen.


2. Im persönlichen Umgang verwende ich die Anrede, welche die Person wünscht. Natürlich im Gespräch verhaspele ich mich bisweilen.
Übrigens, ich traf schon Menschen "Dazwischen", da änderte sich der Eindruck alle halbe Stunde (F-->M-->F-->M-->F...), das macht aber doch auch nix.

Die geschlechtliche Bipolarität generell aufzugeben, halte ich organisatorisch, menschlich etc. für höchst problematisch. Die Bipolarität hat sich bewährt - Fortpflanzung, Literatur, Kultur usw...Über 98% der Menschheit werden ja einigermaßen erfasst. Mir wäre wichtig, dass Menschen, die nicht reinpassen, auch den Freiraum haben, der ihnen zusteht.
Von dirigistischen Regelungen, wie z.B. 'Abschaffung der geschlechtsbezogenen Anrede' halt ich gar nix, denn
1.ineffektiv/unwirksam und 2. erzeugt so was Trotzreaktionen und es ist hinterher meist schlimmer als vorher.
Von Sprachregelungen bzgl. 3.Geschlecht halte ich auch nix, denn "Neutrum" ist ganz übel. Auch bei Diskussionen mit Germanisten, die ich führte, kam da nichts Vernünftiges raus.

Daher bin ich für den dritten Geschlechtseintrag - aber die Betroffenen sollten die gewünschte Anrede angeben.
_________________________________________________________________________________________________
Nachtrag:
Meiner Ansicht ist der Personenkreis IS groß und, wenn überhaupt, schwer abgrenzbar.
Da ich das Gehirn / Bewußtsein nicht vom übrigen Körper trennen kann, rechne ich mich und z.B. andere TS im Grunde auch dazu.
Trotzdem bevorzuge ich für mich den Eintrag 'F' .
Die dritte Möglichkeit sollte bei Bedarf möglich sein. Freiwilligkeit halte ich hier für sehr wichtig!!!
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 7 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

und so wird das von unseren Nachbarn beurteilt; jedenfalls von den Österreichern, die sich bei "news.at" äußern:
"Bald drittes Geschlecht
Deutschland wird als erstes Land dritte Möglichkeit bei Geburtsurkunden anbieten"


http://www.news.at/a/deutschland-bald-d ... geschlecht
Anne-Mette
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 8 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

sicherlich gibt es neben berechtigter Kritik an der etwas unausgegoren daherkommenden Gesetzesänderung und dessen Umsetzung auch polemische Beiträge "aus einer katholischen Ecke".

So heißt es auf einer dieser Seiten:
Die naturgegebene Wirklichkeit von Mann und Frau soll durch ein "gefühltes" Geschlecht auf eine sterile Unisex-Uniformität reduziert werden. Das neue "Zauberwort" heißt Intersex" Ab 1. November wird es in bundesdeutschen Geburtsurkunden ein "drittes" Geschlecht geben. Nicht mehr männlich, nicht mehr weiblich. Hat ein Kind das "Glück" von besonders ideologisch "innovativen" Eltern abzustammen, kann es ihm passieren, amtlich als "geschlechtsneutral" registriert zu werden.
und weiter
Die Ideologie will die Natur besiegen. "Gender-korrekte" Eltern können künftig die naturgegebene "Diskriminierung" ihres Kindes "verhindern". Dem Kind soll kein Geschlecht mehr "zwangsweise" aufgedrängt werden, nein, es soll irgendwann selbst über sein Geschlecht befinden und eine "freie und bewußte" Entscheidung treffen können. Die Entwicklung ist in fast allen westeuropäischen Staaten im Gange.
und
Deutschland wird das erste europische "Intersex"-Land
Und weil der Deutsche Michl der Musterknabe der EU sein will, wird die Bundesrepublik Deutschland das erste europäische Land sein, die per Gesetz eine Grauzone zwischen dem Geschlecht von Mann und Frau einführt, die es in der Natur gar nicht gibt.
Das ist natürlich falsch. Es gibt sehr wohl eine "bunte Zone" zwischen Mann und Frau; die muss ja nicht wie bei dieser kath. Kirchenseite "grau" sein (smili)

Es gibt durchaus eine große Bandbreite, wenn es um die Beurteilung der Gesetzesänderungen geht. Das wollte ich gerne mit den hier zitierten Sätzen zeigen.

Gruß
cpg
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 9 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

"Intersexuell: Ohne Mann und Frau geht's auch" - so titelt standard.at

http://diestandard.at/1376533964373/Ohn ... gehts-auch

und widmet sich den Änderungen des Personenstandsrecht in Deutschland.

In dem Artikel heißt es u.a. weiter:

"Transsexuelle Personen, also Menschen mit eindeutigen biologischen Merkmalen aber mit abweichender Geschlechteridentität, werden von diesem Gesetz ebenso wenig erfasst wie Transgender-Personen. Auch BürgerInnen, die sich aus welchen Gründen auch immer, weder als Mann oder Frau deklarieren wollen, haben von dieser Novelle keinen Nutzen".

Wie wahr; aber vielleicht kommt ja noch ein "Feinschliff".


In Österreich ist man selbst von einer solchen Minimal-Regelung noch weit entfernt, weshalb Interessensvertretungen den deutschen Schritt auch eindeutig begrüßen.

Am Rande bemerkt: So wird es in Nepal gehandhabt: http://diestandard.at/1358304467578/Nep ... Dokumenten

Gruß
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 10 im Thema

Beitrag von Marielle »

Guten Tag zusammen, Hallo ab08,

ich bin dazu anderer Meinung und nehm' deinen Text als Grundlage für These/Gegenthese, ab08. Nicht um dich persönlich anzugreifen, sondern um ein bischen Struktur in der Diskussion zu behalten. Und ich schreibe das hier ausschliesslich über die Zuordnung in offiziellen Registern und Papieren, nicht über die Anrede einer Person im täglichen Umgang untereinander. Das ist eine ganz andere Frage.
Die geschlechtliche Bipolarität generell aufzugeben, halte ich organisatorisch, menschlich etc. für höchst problematisch. Die Bipolarität hat sich bewährt - Fortpflanzung, Literatur, Kultur usw...Über 98% der Menschheit werden ja einigermaßen erfasst.
Für die übrigen zwei Prozent (ich hab einfach deine Zahlenangabe übernommen, ohne sie belegen zu können) stellt die offizielle Festschreibung des binären Systems aber ein mehr oder weniger grosses Problem da. Es gab hier neulich ja diesen Text aus den Niederlanden, in dem gefragt wurde, welchen Nutzen die Anwendung einer Geschlechtszuordnung in offiziellen Papieren und Registern hat. Bisher habe ich noch kein Beispiel für einen wirklichen Nutzen dessen gelesen. Welchen Nutzen siehst du?

Mal unterstellt, es gäbe tatsächlich keinen guten Grund dafür, in Papieren und Registern eine Geschlechtszuordnung zu machen, dann wären m.E. die Interessen von auch nur zwei Prozent der Menschen höherrangig als das "Gewohnheitsbedürfnis" der Mehrheit. Der Wunsch nach einer "offiziellen Zuordnung", der grade auch hier vorgebracht wurde, steht m.E. als abzuwägendes Interesse einer (kleinen?) Teilgruppe der Tx/Ix-Menschen dem Wunsch der anderen nach zwangfreiem Dasein entgegen. Was steht höher?


Mir wäre wichtig, dass Menschen, die nicht reinpassen, auch den Freiraum haben, der ihnen zusteht.
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Daher bin ich für den dritten Geschlechtseintrag - aber die Betroffenen sollten die gewünschte Anrede angeben.
Ich sehe da keine Ineffektivitäten. Und grade die von dir angeführten Probleme mit der Bezeichnung für ein drittes Geschlecht legt doch nahe, die Sache zu vereinfachen, anstatt sie zu komplizieren. Eine Person bekommt dann eben ein Schreiben von einer Behörde an ihre Adresse: Sabine Läutberger, Phantasieweg 23, 00000 Sonstwo und als Anrede steht da: Sehr geehrte/r Sabine Läutberger, ..... Wäre das ein Problem? Nach deinen Zahlen würden 98% der Menschen "Sabine" als "Frau Läutberger" identifizieren, die übrigen 2%, also Leute wie wir, haben halt einen tieferen Einblick. Wenn selbst Germanisten keinen brauchbaren Begriff für etwas unbestreitbar Vorhandenes liefern können, wäre es doch besser die bisherige Kategorisierung zu überdenken, als ein neues Fass aufzumachen, in dem sich dann auch wieder nicht alle zuhause fühlen.

Im übrigen wird oft argumentiert, dass grade bei Kindern die zwingende Zuordnung zu einem Geschlecht zu schwerwiegenden Problemen, bis hin zu operativen Eingriffen, führt. Natürlich bietet der dritte Eintrag jetzt mehr Möglichkeiten, dass sinnvollste für das Kind zu tun, schon klar. Aber eigentlich wird die Sache doch gar nicht verbessert, wenn eine dritte Kategorie eingeführt wird. Es bleibt bei dem Zwang der Zuordnung, auch wenn es jetzt einen Sortierkasten mehr gibt.


Ich bin der Überzeugung, dass es für eine ehrlich liberale Gesellschaft auf lange Sicht keine vernünftige Alternative zur Aufgabe der Geschlechterkennzeichnung in Papieren und Registern gibt. Kennzeichnungen und Unterscheidungen waren und sind immer die Ausgangspunkte für Ungleichbehandlung und Abgrenzung. Meiner Meinung nach ist a) das neue Gesetz ein Schritt nach vorn, aber b) nicht wirklich gut gemacht. Es wird die Chance vertan, das Problem in einem größeren Zusammenhang anzugehen (Gleichberechtigung der "Geschlechter", eigentlich aber der "Menschen"). Anstatt Trennendes zu beseitigen, werden neue Sortierkästen aufgestellt.

Und was den täglichen Umgang miteinander angeht: Auf die Dauer von einem Menschenleben wird das "Guten Tag Frau Läutberger" und das "Hallo Herr Kaiser" im Sprachgebrauch nicht verschwinden. Und natürlich soll sich jede als Frau und jeder als Mann bezeichnen dürfen, so wie jeder Mensch seine Parteizugehörigkeit wählen darf: aber ohne das darüber von Staats wegen Buch geführt würde.

Gruß

Marielle
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 11 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Für die übrigen zwei Prozent (ich hab einfach deine Zahlenangabe übernommen, ohne sie belegen zu können) stellt die offizielle Festschreibung des binären Systems aber ein mehr oder weniger grosses Problem da.
Eine Möglichkeit, sich überhaupt nicht oder nicht in die Geburtsgeschlechts-Schublade einordnen zu müssen, würde die angesprochenen 2% sicherlich in die Höhe treiben. Aber wir sollten nicht vergessen: es geht hier nicht um "Wunschgeschlechter für alle", sondern um das Personenstandsrecht mit der Überschrift "Intersexualität".
... und diese ist, wenn ein Nachweis nötig ist, sicherlich in den meisten Fällen sehr gut zu beweisen.

Gruß
Anne-Mette
ab08
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 12 im Thema

Beitrag von ab08 »

Danke Marielle,

Du bist konsequent, so kann man es sehen.
Mir ginge das zum gegenwärtigen Zeitpunkt halt noch zu weit. + Ich seh Probleme (vgl. Anne-Mette).
Ich halte kleine Schrittchen für effektiver, d.h. aber nicht, dass ich mir nicht andere Dinge vorstellen kann, vielleicht sogar davon träume...

Danke für Deinen Diskusssionsbeitrag, ich schickte meine Mail ja ausdrücklich als MATERIAL also als grobes Gedankenkonstrukt an die Grünen.
Insgeheim natürlich mit der Hoffnung, dass intelligentere Zeitgenossen etwas Vernünftiges draus machen.
Mir geht es in erster Linie darum, dass bei den Verantwortlichen die Diskussion nicht wieder einschläft....

Liebe Grüße
ab
Zuletzt geändert von ab08 am Di 20. Aug 2013, 16:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 13 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

ich bitte um Verzeihung, wenn ich mich einmische; Du hast eigentlich Marialle direkt angesprochen.

Aber
Mir geht es in erster Linie darum, dass bei den Verantwortlichen die Diskussion nicht wieder einschläft....
ich denke, es geht vor allen Dingen erst einmal darum, richtig zu sortieren, Fakten zu sichten, Betroffene zu sprechen...

Deshalb möchte ich auch das noch einmal ins Gedächtnis rufen:
"Auch im Verband der intersexuellen Menschen besteht noch kein Konsens, wie Lucie Veith im Ethikrat erläuterte. Eine Fraktion will die durchgängige Anerkennung als drittes Geschlecht, einer andere Fraktion ist das Personenstandsrecht egal, weil es nur um Formalien gehe. Die dritte Gruppe, zu der sich Veith zählt, will es den Betroffenen überlassen, sich selbst zu verorten. Zunächst sollen die Eltern einen Namen auswählen dürfen und das Kind entsprechend erziehen, später soll sich der intersexuelle Mensch auch anders entscheiden können".
Wir werden allerdings schon dafür sorgen, dass die Diskussion nicht einschläft; da bin ich mir sicher )))(:

Gruß
Anne-Mette
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 14 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo Peter, Guten Tag zusammen,
ich denke, es geht vor allen Dingen erst einmal darum, richtig zu sortieren, Fakten zu sichten, Betroffene zu sprechen...
Das machen wir doch grade ;-)

Ich bin nicht ganz sicher, ob ich deine Hinweise richtig verstehe. Daher zur Klarstellung meiner Ansicht: Ich bin NICHT gegen die neue Regelung. Sie IST ein Fortschritt, den ich den IS-Menschen aufrichtig gönne!

Wenn sich die Diskussion nur auf IS-Menschen beziehen soll, bin ich raus, weil ich mir nicht anmassen möchte, über Probleme zu diskutieren, von denen ich nichts verstehe. Deren gröbstes Problem ist durch das neue Gesetz vermutlich deutlich entschärft. Ich wäre aber dafür, dass ganze Thema umfassender anzugehen.

Soweit ich es verstanden habe, gibt es bei Intersexuellen feste, biologische Indikatoren. Das macht einen fassbaren/messbaren/objektiven Unterschied z.B. zu mir aus, wo solches wohl nicht gegeben ist. Man kann daraus natürlich die Forderung nach einer gesonderten rechtlichen Regelung ableiten, die auch absolut OK ist. Diese Regelung ist auf jeden Fall besser, als das weiter an Kindern rumgeschnippselt wird. Hoffentlich findet die dahinterstehende Idee auch praktische Anwendung durch Eltern und Ärzte.

Nach meiner Ansicht ist die Regelung aber zu kurz gesprungen. Letztlich sind alle Trans-Inter-Queer-geschlechtlich Fühlenden von der binären Einteilung betroffen und, noch etwas weiter gesprungen, betrifft das Thema eben sogar die Gleichberechtigung der (bisherigen) Geschlechter. Keine Einteilung, keine Unterschiede. Wie lange es dann dauern würde, bis die Gesellschaft das überwiegend auch so sieht....mag ich mir nicht vorstellen.

Marielle
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht

Post 15 im Thema

Beitrag von ab08 »

Hallo,

eine ganz persönliche Stellungnahme, warum ich insbesondere den Vorschlag der dritten Gruppe incl. Lucie Veith sympathisch und sinnvoll finde.

- Ich bin eine Frau, möchte so angeschrieben, angesprochen und so wahrgenommen werden.
- Aufgrund meines 'Vorlebens' akzeptiere ich die Ambivalenz, mit der ich persönlich lebe. Daraus folgt aber, dass für mich Bipolarität hilfreich ist. :wink:
Beim Thema Bipolarität geht es sicher vielen anderen Frauen und vielen anderen Männern ähnlich. Die Einteilung ist für viele Menschen angenehm.

Natürlich bin ich dafür, dass Menschenrechte gerade und besonders für Minderheiten gelten. Andererseits gelten Menschenrechte auch für die Mehrheit.

Es kann also nur darum gehen, Minderheiten zu gleichen Rechten zu verhelfen, ohne der Mehrheit Rechte zu verweigern.
Ein durchgängiges drittes Geschlecht kann ich mir daher vorstellen.
-->Also m/f/x, wobei das x nicht nur Intersexuellen vorbehalten sein müßte, also nicht nur dort, wo es körperlich nachweisbar ist.

Da ich eine Frau bin und bleiben will, wäre mir die Abschaffung jedweder geschlechtlicher Zuordnung aber sehr unangenehm.
Diktate, die eine Minderheit der Mehrheit auszwingt, halte ich für falsch, mehr noch für extrem kontraproduktiv.

Liebe Grüße
ab
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