Versandform Einschreiben - Chancen und Risiken
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Anne-Mette
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Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Moin,
manchmal steht ein "ernster" Brief auf der Versandliste, geht es z.B. um Reklamation oder Kündigung.
Da überlege ich mir: "lieber die Versandform EINSCHREIBEN wählen; dann weiß ich gleich, ob und wann der Brief eingeht".
Natürlich will nicht jeder Raklamationen oder Kündigungen oder andere ernste Schreiben erhalten.
"Nicht im Hause Sein" bedeutet erst einmal, dass man eine Benachrichtigung von der Post erhält und eine Frist, sich zu überlegen, ob manfrau das Schreiben abholt.
Wenn es nicht abgeholt wird, geht es zurück an den/diejenige(n), die das Schreiben versendet haben.
... ebenso, wenn der Empfänger "Annahme verweigert" bekundet.
VERWEIGERT - So ist es mir ergangen, obwohl der Empfänger sicherlich seinen Nutzen aus dem Inhalt des Schreibens hätte ziehen können.
Chance vertan?
Nicht ganz. Es gibt die Möglichkeit der Zustellung eÃnes (Schreibens durch gerichtliche Hilfe, die allerdings recht hohe Kosten verursacht.
Ich bin mir aber sicher, dass jemand, der die Annahme des (Ein)Schreibens absichtlich verweigert hat, was durch die Rücksendung mit der Beurkundung "Annahme verweigert" bewiesen ist, für die zusätzliche Kosten aufkommen muss.
Ach ja, immerhin wurde die Adresse zweifelsfei verifiziert - sonst wäre das Schreiben mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgekommen.
Gruß
Anne-Mette
manchmal steht ein "ernster" Brief auf der Versandliste, geht es z.B. um Reklamation oder Kündigung.
Da überlege ich mir: "lieber die Versandform EINSCHREIBEN wählen; dann weiß ich gleich, ob und wann der Brief eingeht".
Natürlich will nicht jeder Raklamationen oder Kündigungen oder andere ernste Schreiben erhalten.
"Nicht im Hause Sein" bedeutet erst einmal, dass man eine Benachrichtigung von der Post erhält und eine Frist, sich zu überlegen, ob manfrau das Schreiben abholt.
Wenn es nicht abgeholt wird, geht es zurück an den/diejenige(n), die das Schreiben versendet haben.
... ebenso, wenn der Empfänger "Annahme verweigert" bekundet.
VERWEIGERT - So ist es mir ergangen, obwohl der Empfänger sicherlich seinen Nutzen aus dem Inhalt des Schreibens hätte ziehen können.
Chance vertan?
Nicht ganz. Es gibt die Möglichkeit der Zustellung eÃnes (Schreibens durch gerichtliche Hilfe, die allerdings recht hohe Kosten verursacht.
Ich bin mir aber sicher, dass jemand, der die Annahme des (Ein)Schreibens absichtlich verweigert hat, was durch die Rücksendung mit der Beurkundung "Annahme verweigert" bewiesen ist, für die zusätzliche Kosten aufkommen muss.
Ach ja, immerhin wurde die Adresse zweifelsfei verifiziert - sonst wäre das Schreiben mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgekommen.
Gruß
Anne-Mette
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Pauline
Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Hallo Anne-Mette
wie wär's mit Einwurfeinschreiben?
Das Einschreiben erhält eine Sendungsverfolgungsnummer.
Der Briefträger bestätigt elektronisch, dass die Sendung zugestellt (eingeworfen) wurde.
Kostet 1,80
LG Pauline
wie wär's mit Einwurfeinschreiben?
Das Einschreiben erhält eine Sendungsverfolgungsnummer.
Der Briefträger bestätigt elektronisch, dass die Sendung zugestellt (eingeworfen) wurde.
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LG Pauline
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Anne-Mette
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Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Moin,
na, dann kann er immer noch sagen, er hat keinen Brief im Kasten gefunden...
(gestohlen, abhandengekommen, abgebrannt... hat ihn jedenfalls nicht erreicht)
Die Versandform "Einwurfeinschreiben" ist nur für die Leute geeignet, die das Schreiben auch haben wollen.
Gruß
Anne-Mette
na, dann kann er immer noch sagen, er hat keinen Brief im Kasten gefunden...
(gestohlen, abhandengekommen, abgebrannt... hat ihn jedenfalls nicht erreicht)
Die Versandform "Einwurfeinschreiben" ist nur für die Leute geeignet, die das Schreiben auch haben wollen.
Gruß
Anne-Mette
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Pauline
Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Naja, Anne-Mette,
war nur so ein Gedanke. Ich selber habe damit erfolgreich gearbeitet,
als ich einem Freund dieses Jahr bei der Einleitung seiner Privatinsolvenz
geholfen habe (40 Gläubiger).
Ich will um Gottes Willen hier keine Diskussion für oder gegen lostreten,
wollte nur einen Hinweis geben. Ok?
Andere Zustellmöglichkeiten sind rar, über's Gericht, wie Du schon sagtest,
oder selber hinbringen.....
LG Pauline
war nur so ein Gedanke. Ich selber habe damit erfolgreich gearbeitet,
als ich einem Freund dieses Jahr bei der Einleitung seiner Privatinsolvenz
geholfen habe (40 Gläubiger).
Ich will um Gottes Willen hier keine Diskussion für oder gegen lostreten,
wollte nur einen Hinweis geben. Ok?
Andere Zustellmöglichkeiten sind rar, über's Gericht, wie Du schon sagtest,
oder selber hinbringen.....
LG Pauline
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Lina
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Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Pauline hat geschrieben:Hallo Anne-Mette![]()
wie wär's mit Einwurfeinschreiben?
Das Einschreiben erhält eine Sendungsverfolgungsnummer.
Der Briefträger bestätigt elektronisch, dass die Sendung zugestellt (eingeworfen) wurde.
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LG Pauline
Selbst wenn das rechtlich verwertbar ist (oder wäre) würde ich mich nicht darauf verlassen. Ich bezweifle, dass im Fall wo die Zustellung nachgewiesen werden muss, dass der Nachweis verwertbar ist ohne die Aussage des Zustellers. Eine Ausschrift der Trackingliste wird kaum reichen. Selbst wenn er sich daran erinnern sollte wäre das auch mit Kosten verbunden.
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SusiS
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Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
1. Die Trackingliste müste als Urkunde funktionieren (das heist jede Unterschrift muß belegen, das dies abgeliefert ist, das es sonst Urkundenfälschung wäre.)Lina hat geschrieben:Pauline hat geschrieben:Hallo Anne-Mette![]()
wie wär's mit Einwurfeinschreiben?
Das Einschreiben erhält eine Sendungsverfolgungsnummer.
Der Briefträger bestätigt elektronisch, dass die Sendung zugestellt (eingeworfen) wurde.
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Selbst wenn das rechtlich verwertbar ist (oder wäre) würde ich mich nicht darauf verlassen. Ich bezweifle, dass im Fall wo die Zustellung nachgewiesen werden muss, dass der Nachweis verwertbar ist ohne die Aussage des Zustellers. Eine Ausschrift der Trackingliste wird kaum reichen. Selbst wenn er sich daran erinnern sollte wäre das auch mit Kosten verbunden.
2. Dafür (Beweis des eigentlichen Zustellung) gibts ja auch die Möglichkeit, das ganze als "Einschreiben mit Rückschein" zu verschicken.Post-Internetseite hat geschrieben:Beim EINSCHREIBEN EINWURF erhalten Sie einen Einlieferungsnachweis.
Zusätzlich wird der Einwurf der Sendung in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers durch die Unterschrift des Zustellers bestätigt.Das EINSCHREIBEN EINWURF ist für Sendungen ideal, bei denen dem Absender der Nachweis genügt, dass und wann die Briefsendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingelegt wurde.
Für besonders kritische Sachen kämme eventuell auch die Zusatzoption "Eigenhändig" in Frage.Post-Internetseite hat geschrieben:Der Rückschein wird bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger unterschrieben. Der Rückschein wird umgehend an Sie zurückgesandt.
Rein theoretisch könnte aber trotzdem der Empfänger aber behaupten, das im Umschlag ganz was anderes war. (Der Bote müsste sonst ja Beweis kräftig sagen können, was in den Umschlag genau drinnen ist.)Post-Internetseite hat geschrieben:Mit der Zusatzleistung Eigenhändig stellen Sie bei einem Einschreiben sicher, dass die Sendung nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten übergeben wird.
Unter Umständen ist es angebracht per Kurier, der auf eine Kopie des Schreibens dem Empfänger den Erhalt quiteren lassen mus (Die Kopie mit Unterschrift bekommt der Absender.). Damit wäre auch Beweis siichergestellt, welchen Schreiben der Empfänger bekommen hat.
SusiS
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Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Rechtlich gesehen gilt ein Schreiben auch als zugestellt, wenn es per Einwurfeinschreiben versendet wurde und entsprechend vom Zusteller quittiert wurde. Deshalb schickt man bspw. Mietvertragskündigungen am besten so, denn dann kann niemand die Annahme verweigern...
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Pauline
Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Huhu alle,
Ungern melde ich mich nochmal zu dem Thema. Ich will nicht recht haben, nur meine Erfahrung teilen.
Du hast das schön ausgeführt, Susi, aber Anne-Mettes Problem ist ja, dass der Empfänger das Schreiben
nicht haben will und entsprechend auch nix unterschreibt, sondern die Annahme verweigert.
Das Mittel der Wahl ist in dem Fall tatsächlich das Einwurfeinschreiben. Das ist nicht beweissicher, wie Lina richtig sagte,
wird im Allgemeinen aber vom Gericht als "Anscheinsbeweis" angenommen und akzeptiert.
Arbeiten die Gerichte doch heute selber viel mit diesem Verfahren "vereinfachte Zustellung", z.B. bekommst Du
einen Vollstreckungsbescheid nicht mehr mit großem Brimborium und mit Unterschreiben und so, nein, der Briefträger
dokumentiert nur das Zustellungsdatum und schmeißt den Umschlag vom Gericht in Deinen Kasten.
Wenn Du 100% nachweisen willst/musst, dass der Empfänger Dein Schreiben mit dem von Dir gewünschten Inhalt
erhält, gibt es nur einen einzigen beweissicheren Weg: Das Schreiben wird vom Gerichtsvollzieher zugestellt
und der Empfang des richtigen Inhalts von diesem dokumentiert. Die Zustellung durch den GV kann jeder bei Gericht
beantragen, kostet aber gefühlte 100 € incl GV-Gebühren.
Bei Geldforderungen gibt es nach x Mahnungen sowieso nur einen Weg: Man muss bei Gericht einen Mahnbescheid
beantragen (Voraussetzung für einen späteren Vollstreckungsbescheid). Vorducke gibt es im Schreibwarenhandel,
die Gebühr beträgt etwa 22 €.
LG Pauline
Noch ein Nachsatz für Anne-Mette
: Du schreibst
"Ich bin mir aber sicher, dass jemand, der die Annahme des (Ein)Schreibens absichtlich verweigert hat, was durch die Rücksendung mit der Beurkundung "Annahme verweigert" bewiesen ist, für die zusätzliche Kosten aufkommen muss."
Zuerst mußt Du mal in Vorlage treten, ohne Geld rührt das Gericht keinen Finger. Und später kannst Du dann die Auslagen/Kosten
mit den üblichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzutreiben versuchen.
Ungern melde ich mich nochmal zu dem Thema. Ich will nicht recht haben, nur meine Erfahrung teilen.
Du hast das schön ausgeführt, Susi, aber Anne-Mettes Problem ist ja, dass der Empfänger das Schreiben
nicht haben will und entsprechend auch nix unterschreibt, sondern die Annahme verweigert.
Das Mittel der Wahl ist in dem Fall tatsächlich das Einwurfeinschreiben. Das ist nicht beweissicher, wie Lina richtig sagte,
wird im Allgemeinen aber vom Gericht als "Anscheinsbeweis" angenommen und akzeptiert.
Arbeiten die Gerichte doch heute selber viel mit diesem Verfahren "vereinfachte Zustellung", z.B. bekommst Du
einen Vollstreckungsbescheid nicht mehr mit großem Brimborium und mit Unterschreiben und so, nein, der Briefträger
dokumentiert nur das Zustellungsdatum und schmeißt den Umschlag vom Gericht in Deinen Kasten.
Wenn Du 100% nachweisen willst/musst, dass der Empfänger Dein Schreiben mit dem von Dir gewünschten Inhalt
erhält, gibt es nur einen einzigen beweissicheren Weg: Das Schreiben wird vom Gerichtsvollzieher zugestellt
und der Empfang des richtigen Inhalts von diesem dokumentiert. Die Zustellung durch den GV kann jeder bei Gericht
beantragen, kostet aber gefühlte 100 € incl GV-Gebühren.
Bei Geldforderungen gibt es nach x Mahnungen sowieso nur einen Weg: Man muss bei Gericht einen Mahnbescheid
beantragen (Voraussetzung für einen späteren Vollstreckungsbescheid). Vorducke gibt es im Schreibwarenhandel,
die Gebühr beträgt etwa 22 €.
LG Pauline
Noch ein Nachsatz für Anne-Mette
"Ich bin mir aber sicher, dass jemand, der die Annahme des (Ein)Schreibens absichtlich verweigert hat, was durch die Rücksendung mit der Beurkundung "Annahme verweigert" bewiesen ist, für die zusätzliche Kosten aufkommen muss."
Zuerst mußt Du mal in Vorlage treten, ohne Geld rührt das Gericht keinen Finger. Und später kannst Du dann die Auslagen/Kosten
mit den üblichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzutreiben versuchen.
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Anne-Mette
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Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Moin,
ist doch gut, dass wir über das Thema gesprochen haben. Vielleicht hilft es auch bei der Bestell-Angelegenheit in einem Online-Shop: http://www.crossdresser-forum.de/phpBB3 ... =23&t=8802
Ich hatte eine ähnliches Erlebnis bei einem anderen Versender. Dort erreichte ich allerdings eine Ersatzlieferung, weil die bestellte Ware (doch nicht) vorrätig war.
So ganz bin ich mit der Lösung nicht zufrieden, aber immerhin habe ich kein Geld zugesetzt.
Gruß
Anne-Mette
ist doch gut, dass wir über das Thema gesprochen haben. Vielleicht hilft es auch bei der Bestell-Angelegenheit in einem Online-Shop: http://www.crossdresser-forum.de/phpBB3 ... =23&t=8802
Ich hatte eine ähnliches Erlebnis bei einem anderen Versender. Dort erreichte ich allerdings eine Ersatzlieferung, weil die bestellte Ware (doch nicht) vorrätig war.
So ganz bin ich mit der Lösung nicht zufrieden, aber immerhin habe ich kein Geld zugesetzt.
Gruß
Anne-Mette
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Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Naja, wenn's um Geld geht, das ein Händler zurückzahlen soll, kannst man das auch mal per normalem Brief einfordern - mit dem kleinen netten Zusatz, daß man bei Nicht-Rückzahlung leider davon ausgehen müsse, daß der Laden insolvent sei und man entsprechende Stellen darüber informieren werde...
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Anne-Mette
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Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Moin,
auch hier: an die Fakten halten. Wenn weitere Schrite angedroht werden, dann sollten die "Hand und Fuß haben".
Gruß
Anne-Mette
auch hier: an die Fakten halten. Wenn weitere Schrite angedroht werden, dann sollten die "Hand und Fuß haben".
Gruß
Anne-Mette
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Re: Versandform Einschreiben „ Chancen und Risiken
Naja, nicht ganz. Sollte der Schuldner binnen 14 Tagen nach Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides "vollinhaltlich der Forderung widersprechen", so bringt Dir als Gläubiger der Forderung zunächst garnichts ... der einzige (weitere) Weg für Dich wäre dann, Klage beiPauline hat geschrieben: ...
Bei Geldforderungen gibt es nach x Mahnungen sowieso nur einen Weg: Man muss bei Gericht einen Mahnbescheid
beantragen (Voraussetzung für einen späteren Vollstreckungsbescheid). Vorducke gibt es im Schreibwarenhandel,
die Gebühr beträgt etwa 22 €.
Gericht einzureichen ... was mit weiteren Kosten verbunden ist (Gerichts- sowie Anwaltskosten müssen von Dir vorgelegt werden) ... weiter siehe nachfolgend ...
Alles richtig, wer die Musik bestellt (= Kläger) muß sie auch (zunächst) bezahlen. Ober er dann im Nachgang seine "notwendigen Rechtsverfolgungskosten" (u.a. Gerichts-, Anwalts- u. Gerichtsvollzieher-Kosten) vom Schuldner zurückerhält, steht auf einem anderenPauline hat geschrieben: ...
Noch ein Nachsatz für Anne-Mette: Du schreibst
"Ich bin mir aber sicher, dass jemand, der die Annahme des (Ein)Schreibens absichtlich verweigert hat, was durch die Rücksendung mit der Beurkundung "Annahme verweigert" bewiesen ist, für die zusätzliche Kosten aufkommen muss."
Zuerst mußt Du mal in Vorlage treten, ohne Geld rührt das Gericht keinen Finger. Und später kannst Du dann die Auslagen/Kosten
mit den üblichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzutreiben versuchen.
Blatt. Sollte der Schuldner vermögenslos sein (z.B. ALG2/HartzIV-Bezieher), so bleibst Du auf den Kosten "hängen".