TSG - Wie sollen wir es besser machen?
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nicole.f
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TSG „ Wie sollen wir es besser machen?

Post 1 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Hallo Ihr Lieben,

ich hatte gestern ein sehr schönes Gespräch mit Volker Beck (Bündnis90 / Die Grünen) [1]. Anlass dazu war eine eMail von mir an ihn im Juni diesen Jahres, als er, zusammen mit einigen anderen Bundespolitikern, einen offenen Brief an die Bundesregierung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit zeichnete. Darin wurde auch mit Grund- und Menschenrechten argumentiert - die gleichen Rechte, die auch Trans*-Menschen von Staatswegen verwehrt werden, indem durch das TSG ein psychopathologisierendes und menschenunwürdiges Gutachterverfahren vorgeschrieben wird. Mein Anschreiben an ihn und andere Politiker habe ich ganz unten angefügt. Er war jedoch der einzige, der sich zurückmeldete und einen Gesprächstermin anbot!

Das Gespräch, fast eineinhalb Stunden, war schon fast langweilig :) Da geht man kämpferisch in einen politischen Diskurs und rennt praktisch weit geöffnete Scheunentore ein. Oder anders gesagt, die gesamte Problematik des TSG hat er schon lange auf der Agenda. Regelmäßig wieder brachten die Grünen bereits einen Gesetzentwurf [2] ein, der jedoch nie von der Bundesregierung beschlossen wurde, zuletzt 2010. Vor einiger Zeit habe ich mal eine Materialsammlung zur rechtlichen Situation von Trans* in Deutschland begonnen zusammenzuschreiben, zu finden unter [3], darin ist auch der Entwurf der Grünen erwähnt und eingeordnet (das Dokument wird noch wachsen).

Jetzt ist es relativ klar, dass sich Herr Beck mit dem TSG nicht ausschließlich und super intensiv selbst auseinandersetzen kann. Er ist auf Rückmeldungen angewiesen, die er dann ver- und einarbeiten lassen kann. Er hat mich daher darum gebeten, ihm in einem ersten Schritt konstruktive Kritik an dem Gesetzentwurf der Grünen von 2010 zukommen zu lassen - und vor allem konkrete Vorschläge, wie man es besser machen müsse. Er wird dies dann mit den Juristen besprechen, einarbeiten und einen neuen Vorschlag erstellen - vielleicht als Ergänzung zum Personenstandsrechts, statt eines getrennten Sondergesetzes? Oder weiterhin als eigenständiges Gesetz? Oder gar kein Gesetz? Das hängt nun auch von uns ab!

Wir haben jetzt hier und heute die Möglichkeit, zusammen mit einem uns sehr wohlgesonnene Politiker, unser Gesetz zu schreiben. Nutzen wir sie!

Diskutiert hier oder schickt mir Vorschläge per eMail / PN. Ich werde mich bemühen, so gut es mir gelingt, alles zusammenzufassen und Volker Beck zukommen zu lassen. Er wollte ausdrücklich eine breite Rückmeldung, nicht nur die einer Gruppe, eines Vereins oder eines Verbands.

Eine großartige Chance, wie ich finde!

Sicherlich wird auch dieser neuer Entwurf nicht umgesetzt werden, die Grünen sind in der Opposition und die CDU/SPD Regierung wird dem nicht zustimmen. Aber wir haben hier die Chance, zusammen mit erfahrenen Politikern und deren Juristen einen wasserdichten und konkreten Gesetzesvorschlag zu machen, den wir dann immer wieder bei Gelegenheit hervorholen können. Um das auch von vorne herein klar zu machen, ich werde mir die Ergebnisse und Vorschläge der Diskussion nicht zu Eigen machen - ich werde stets darauf hinweisen, dass das Ergebnis Resultat einer Gruppenarbeit und ich nur ein Teil dieser Gruppe war - ich mag es gar nicht wenn andere meine Arbeit als ihre verkaufen und möchte dies entsprechend auch selbst nicht tun.

In diesem Sinne, ich bin sehr gespannt auf Eure Rückmeldungen!

Liebe Grüße
nicole


[1] Volker Beck
https://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Beck
[2] Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG), 2010
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702211.pdf
[3] Materialsammlung zur rechtlichen Situation von Trans* in Deutschland
http://nf.dpin.de/wp-content/uploads/20 ... 151020.pdf

5. Juni 2015

Guten Tag Herr Beck,
Ihr Engagement für Homosexuelle finde ich gut und begrüßenswert. Sie haben, zusammen mit vielen anderen, einen offenen Brief an die Bundesregierung mitgezeichnet, der dies gut und klar zum Ausdruck bringt.

Darin ist unter anderem geschrieben:
"
Und Gerechtigkeit nicht mehr nur heißt, Menschen ungeachtet ihrer Religion, Hautfarbe oder ihres Geschlechts gleich und respektvoll zu behandeln, sondern eben auch ungeachtet ihrer sexuellen Identität und Orientierung.
"

Dies unterstütze ich voll und ganz! Doch ich denke, genau diese Aussage darf nicht am Standesamt mit der Frage der Eheschließung enden. Sie sprechen von Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen, ungeachtet ihrer sexuellen Identität und ihres Geschlechts. Darunter fallen ganz sicher aber auch jene Menschen, die sich mit dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht korrekt beschrieben fühlen.

Ich spreche von den Menschen, die in der so gerne benutzten Abkürzung "LGBTI" mit den Buchstaben T und I angesprochen werden sollen, von Transgender/Transsexuellen/Transidenten und Intersexuellen Menschen. Gerade die T-Menschen, oder wie man heute auch oft schreibt, Trans*-Menschen, sind in Deutschland *noch* durch aktuell geltendescht sowohl in ihren Grundrechten und Möglichkeiten als auch in ihren Rechten im Gesundheitssystem stark benachteiligt.

Das Deutsche Transsexuellengesetz (TSG) ist zur Zeit noch die einzige Grundlage, nach der ein Mensch seinen amtlichen Vornamen und/oder Personenstand (männlich/weiblich) amtlich anerkennen lassen kann. Dafür ist Voraussetzung, dass eine zweifache unabhängige "fachliche" Begutachtung vom zuständigen Gericht beauftragt wird, in der die "transsexuelle Prägung" der Antrag stellenden Person festgestellt werden muss. In der Regel wird diese von Psychologen oder Psychiatern, die als psychologische Gutachter bei den Gerichten akkreditiert sind, durchgeführt. Die dabei entstehende Gutachten sind also in aller Regel medizinische Gutachten. De-facto wird damit auch gutachterlich eine Diagnose F64.0 "Transsexualität" nach ICD-10 festgestellt.

Interessanterweise ist in dem gerade in öffentlicher Revision befindlichen Entwurf des ICD-11 [1] die alte Diagnose "gender dysphoria", die die Grundlage der Deutschen Diagnose "Transsexualität" dargestellt hat, entfallen. Stattdessen wurde die Diagnose "gender incongruence" eingeführt. Diese befindet sich jetzt nicht mehr in der Abteilung der psychischen Störungen, sondern unter "conditions of sexual health" und zählt dort eher zu Norm-Abweichungen und nicht eine psychische Erkrankung. Der ICD-11 wird von der WHO aller Voraussicht nach 2017 verabschiedet werden. Es wird dann sicherlich nocheinmal einige Zeit vergehen, bis eine Version ICD-11GM für Deutschland freigegeben wird.

Mit dem aktuell noch in Deutschland gültigen ICD-10GM, der als Bewertungsgrundlage angenommen werden muss, wird also mit diesen Gutachten eine psychische Störung zweifach unabhängig bestätigt.
Schlimmer noch, diese Begutachtung und Einstufung als psychisch krank wird von staatlicher Seite zwingend gefordert, bevor ein Mensch selbstbestimmt über seine geschlechtliche Identität entscheiden darf.

Die damit zweifach bestätigte chronische psychische Störung kann auch in einigen Fällen für drastische Einschränkungen in der Lebensgestaltung sorgen. So wäre ein solches Gutachten und Diagnose beim Abschluss einer privaten Risikoversicherung (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.) ganz sicher ein Problem. Wie private Versicherungen auf diagnostizierte chronische psychische Störungen reagieren, brauche ich wohl nicht zu erklären: Entweder man bekommt gar keinen Versicherungsschutz oder nur mit enormen Zuschlägen. In Randbereichen, wie z.B. einem Immobilienkauf, kann dies z.B. dazu führen, dass eine transsexuelle Person eine Immobilie nicht erwerben kann, weil eine von der hypothekenführenden Bank geforderte Risiko-Absicherung nicht erfolgen kann. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3(1) des Grundgesetzes? Auf jeden Fall aber ein Problem, dass der Gesetzgeber vergleichsweise einfach lösen könnte, wenn endlich der dafür nötige Wille vorhanden wäre.

Stellen Sie sich einmal vor, für die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft würde eine zweifache unabhängige gutachterliche Bescheinigung der "homosexuellen Prägung der Antragsteller" zur Voraussetzung gemacht! Es müsste per Gutachten bescheinigt werden, dass die betreffenden Personen seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehen, homosexuell orientiert zu sein und das
sich dies, auf Basis fachlichen medizinischen Wissens, nicht mehr ändern wird.

Alleine der Gedanke wird ihnen hoffentlich genau so widerstreben, wie es Trans*-Menschen widerstrebt, ihre Geschlechtsidentität in einem solchen Gutachterverfahren unter Beweis stellen zu müssen. Die vielfach dabei durch Gutachter erwarteten Geschlechterstereotype sind mindestens ebenso antiquiert, wie der ganze Begutachtungsprozess und das TSG selbst. Genaugenommen ist dieses ganze Verfahren, dessen Ablauf und die Situation für die Betroffenen unwürdig, ja sogar menschenunwürdig und damit eigentlich ein Vertoß gegen Grundgesetz Artikel 1(1). Es ist nicht zumutbar, dass ein Mensch sein Geschlecht unter Beweis stellen muss und schon gar nicht, dass er von staatswegen dazu gezwungen wird.

Die Kritik an diesem Verfahren ist nicht neu, sie wird fast seit Bestehen des TSG, also seit 1980, vorgebracht, doch bisher ohne jegliche Bewegung seitens des Gesetzgebers. Die einzige Novellierung hat das TSG durch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren. In den mittlerweile sieben (7 !) Urteilen des BVerfG wurde das TSG weitgehend entkernt. Der Gutachterzwang besteht jedoch noch heute und es ist keine Änderung in Sicht - dazu gleich mehr.

Das Referendum in Irland hat kürzlich für großen Aktionismus im Bereich der Homo-Ehe in Deutschland geführt. Ich begrüße dies ausdrücklich! Die noch bestehende Ungleichbehandlung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist ohne Frage nicht akzeptabel und widerspricht dem Gleichheitsgedanken.

Doch nicht nur eine homosexuelle Ehe sollte zeitnah ermöglicht werden. Die de-jure Einschränkungen der Selbstbestimmung bezüglich der persönlichen geschlechtlichen Identität ist mindestens ebenso inakzeptabel.

Dies wird auch in mehreren aktuellen richtungsweisenden Entwicklungen sehr eindrucksvoll dokumentiert. Argentinien hat vor einigen Jahren eine für alle anderen Staaten vorbildliche Vorreiterrolle eingenommen und die wohl weitreichendsten Grundlagen zum rechtlichen Schutz der Geschlechtsidentität eingeführt. Hierzu gehört eine vollständige Anerkennung der Selbstbestimmung und Selbsteinschätzung der betroffenen Personen - keine Gutachten, keine Psychopathologisierung. Zudem wird diese eigenverantwortliche Entscheidung ausdrücklich durch die neuen Gesetze geschützt und gestärkt sowie ein Recht auf eine entsprechende medizinische Versorgung gesetzlich festgeschrieben.

Auch in Europa wird diese Ansicht von immer mehr Staaten geteilt und in Gesetzesänderungen umgesetzt. Malta war eines der ersten EU-Länder, die dies 2014 umsetzten und sogar in Teilen noch weiter gingen, indem dort nun die Geschlechtsidentät ein explizit durch die Verfassung geschütztes Gut ist. Eine Änderung von Vornamen und/oder Personenstand ist dort durch einfache Erklärung bei den Behörden möglich. Als zweites EU-Land setzte dies Dänemark Anfang diesen Jahres um. In Schweden läuft ein entsprechendes Verfahren bereits, andere EU Länder beginnen den Prozess ebenfalls.

Mitte April beschloss mit großer Mehrheit und unter Zustimmung der Deutschen Vertreter_innen, die parlamentarische Vertretung des Europarates nach ausführlicher Anhörung externer Experten und intensiver parlamentarischer Debatte die Resolution 2048 [2]. Diese fordert unmissverständlich, dass die persönliche Selbsteinschätzung (self-determination) als einzige Grundlage sowohl für die rechtliche Anerkennung als auch die medizinische Behandlung von Trans*-Menschen anzusehen ist! Die Resolution 2048 fordert zudem von allem Mitgliedsstaaten, für die dazu nötigen rechtlichen Grundlagen zu sorgen. Dies richtet sich also auch direkt an Deutschland!

Um nocheinmal auf Ihre Initiative einzugehen, Irland lieferte mit dem Volksentscheid entscheidenden Rückenwind für Ihre Initiative. Gerade vorgestern legte Irland nach [3]! Dort wird es nun auch bald eine rechtliche Umsetzung der Ratsresolution 2048 geben, d.h. die rechtliche Anerkennung der persönlichen Geschlechtsidentität wird in Irland nur noch auf der Selbsteinschätzung der betroffenen Person beruhen! Kein Gutachterverfahren und keine anderen Bedingungen (Scheidungszwang, Sterilität).

Doch was passiert diesbezüglich in Deutschland?

In Deutschland beginnt gerade, nach fast zwei Jahren Vorbereitung, eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter der Federführung des BMFSFJ - mal wieder - zu tagen, um die "eventuelle" Reformbedürftigkeit der Gesetze zur (Gleich-)Behandlung von inter- und transsexuellen Menschen zu bewerten und ggf. Vorschläge zu machen. Bis die IMAG überhaupt irgendwelche Ergebnisse liefern könnte, wird die aktuelle Legislaturperiode vorüber sein. Ob eine neue Bundesregierung die Initiative fortführen wird, ist völlig ungewiss. Die Ergebnisse der IMAG werden, wenn es überhaupt dazu kommt, allenfalls Lücken aufzeigen, aber keine konkreten Maßnahmen beinhalten. Die nötigen Änderungen, gerade in den Bereichen des TSG bzw. Personenstandsrechts, liegen aber auf der Hand! Die Europaratsresolution 2048, Argentinien, Malta, Dänemark und jetzt auch sogar Irland machen es uns doch eindeutig vor, was nötig ist und wie es geht!


Ich möchte Sie daher ganz herzlich bitten, bei Initiativen zur Gleichberechtigung und/oder Stärkung von LGBTI stets auch T und I intensiv mitzudenken. Auch für T und I gibt noch viel zu tun! Die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Selbstbestimmung, das Schaffen von Behandlungssicherheit, das Schaffen rechtlicher Grundlagen zum Verbot reparativer Therapien (Trans* ist ebensowenig "heilbar" wie Homosexualität) etc. sind zweifelsfrei dringende und offensichtliche Notwendigkeiten.

Eine Initiative zur Abschaffung des TSG bei gleichzeitiger entsprechender Änderung des Personenstandsrechts auf Basis von freier Selbstbestimmung und Selbsteinschätzung der Betroffenen, wäre eine erste vergleichsweise einfache, aber richtungsweisende und wichtige Maßnahme! Wie soetwas aussehen könnte, könnte praktisch wörtlich von den Ländern abgeschrieben werden, in denen dies bereits umgesetzt ist - z.B. Dänemark oder Malta.

Wenn ich oder wir von der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) Sie dabei in irgendeiner Form unterstützen können, lassen Sie es uns bitte wissen! Ich stehe Ihnen jederzeit, auch gerne persönlich, für Rückfragen zur Verfügung.

Wir arbeiten mit vielen weiteren Organisationen zusammen und verfügen daher über ein sehr gutes Netzwerk. Über unser eigenes bundesweites Beratungsstellennetzwerk, in dem wir unentgeltlich und ehrenamtlich qualifizierte Trans*-Beratung anbieten, wissen wir, welches Leid und welche Notlagen die bisherige Situation bei den betroffenen Personen auslöst. Durch Kontakte mit den Landesregierungen in den Bundesländern, in denen wir tätig sind, wissen wir, dass insbesondere die für den Bereich LSBTTI zuständigen Ministerien eine Novellierung begrüßen würden! Doch da das TSG ein Bundesgesetz ist, sind deren Möglichkeiten gering. Die Länder müssen dennoch für die Umsetzung sorgen und erleben fast täglich die Probleme der Betroffenen damit.


Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit dieser Initiative! Es ist Zeit für eine gleichgeschlechtliche Ehe, gar keine Frage.

Doch denken Sie bitte auch immer mit an die Probleme von T und I. Ich freue mich auf den weiteren Kontakt und die Zusammenarbeit mit Ihnen, vor allem im Bereich Trans*.

PS: Sie haben ein Büro in Köln und ich arbeite in Siegen - das sind nur ca. 100km. Wenn Sie Interesse daran und Zeit dafür hätten, komme ich Sie auch gerne einmal in Köln besuchen?

Viele Grüße
nicole faerber


[1] ICD-11 Draft
http://apps.who.int/classifications/icd11/browse/l-m/en

[2] Europaratsresolution 2048
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xre ... h=MjA0OA==

[3] Irland, Trans* Liberalisierung
http://www.teni.ie/news-post.aspx?contentid=1393

-- dgti e.V. http://www.dgti.org Beratungsstelle NRW / Südwestfalen
Ich bin trans* - und das ist gut so!
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Blog: http://www.dpin.de/nf/category/trans/
Lipstick-Lady
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Re: TSG „ Wie sollen wir es besser machen?

Post 2 im Thema

Beitrag von Lipstick-Lady »

Gute Sache! Ich werde mich dran beteiligen.
Anne-Mette
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Re: TSG „ Wie sollen wir es besser machen?

Post 3 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin - und danke Nicole für Deine excellente Vorarbeit, die wieder einmal sehr fundierten Informationen und den Start dieses Themas (ap)

für mich wäre ein erster wichtiger Schritt, die Namens- und Personenstandsänderung vom übrigen Verfahren zu trennen: damit meine ich die Einrichtung eines "einfachen Verwaltungsaktes" ohne Beteiligung psycholgischer Fachkräfte/Dienstleister. Das deckt sich in weiten Teilen mit der "Bundesratsinitiative der dgti": http://www.crossdresser-forum.de/phpBB3 ... 25#p126225)
Wir sind hier beim Thema "TSG"; die Forderung können wir natürlich für uns erheben, weil wir über das TSG sprechen/schreiben.
Allerdings kann es für mich in letzter Konsequenz nur "FÜR ALLE MENSCHEN, DIE DAS WOLLEN" heißen; denn nicht nur trans- und intersexuelle Menschen* werden ein berechtigtes Interesse haben.

Gruß
Anne-Mette

*ja, intersexuelle Menschen sollten nicht vergesssen werden, auch wenn es hier um das TSG geht. Einige von ihnen haben ein berechtigtes Interesse, den irgendwann einmal zugewiesenen Namen und Personenstand (ganz einfach) ändern zu lassen.
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Re: TSG „ Wie sollen wir es besser machen?

Post 4 im Thema

Beitrag von Anke »

Hallo Nicole,

interessante Initiative! Dann fange ich einfach mal an, ein paar Ideen aufzuschreiben:

Was soll geregelt werden? Aus meiner Sicht folgendes:

- Änderung des Vornamens und des Personenstands per einfachem Antrag beim Standesamt
- Stärkung und Konkretisierung des Offenbarungsverbots
~ grundsätzliches Verbot der Offenlegung
~ eindeutige Festlegung der Fälle, in denen der frühere Vornamen und Personenstand offen gelegt werden darf (z.B. Strafverfolgung)
~ Pflicht und Verfahren zur rückwirkenden Änderung von Zeugnissen und ähnlichen Dokumenten

Gesetzestechnisch schlage ich ein Artikelgesetz vor, das folgende Punkte beinhaltet:

- Abschaffung des TSG
- Integration der genannten Regelungen in das PStG

Dabei stellt sich mir die Frage, ob in diesem Zug eine Leistungsverpflichtung für die Krankenkasse (öffentlich und privat) festgelegt werden soll. Dazu könnte im Artikelgesetz eine Änderung der entsprechenden Sozialgesetze aufgenommen werden.

Liebe Grüße

Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.

Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)

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Re: TSG „ Wie sollen wir es besser machen?

Post 5 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo zusammen,

den von Nicole verlinkten Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion von B90/Grüne hatten wir hier schon mal in der Diskussion. ( http://www.crossdresser-forum.de/phpBB3 ... 7&p=100833 )

Aus meiner Sicht basiert er sehr weitgehend auf einem binären Geschlechterverständnis. Im Hinblick auf die uns allen bekannten Schwierigkeiten, die man als Mensch mit sich selbst und seiner Umwelt hat, solange man sein Selbstempfinden innerhalb dieses Verständnisses von Geschlecht nicht konkret formulieren kann (weil man einfach noch nicht sprechen kann oder weil man durch die eigene Sozialisation in einem Konflikt mit diesem Empfinden ist), fände ich es wichtig, auf Zuweisungen und "Feststellung" (Zitat aus dem Gesetzentwurf) in kommenden Regelungen so weit wie möglich zu verzichten. Das wäre auch für die Menschen wichtig, die sich, als Ergebnis eines Findungsprozesses, nicht zu einer von zwei möglichen Positionen zuordnen können.

Zur Diskussion um einen neuen Entwurf möchte ich daher den Vorschlag einbringen, die Bezüge auf das übliche, binäre Geschlechterverständnis, wo sinnvoll möglich, herauszunehmen oder durch neutrale Formulierungen zu ersetzen.

Beispiel:

Im Entwurf von 2010 steht:

"Die weiteren geschlechtsspezifischen Angaben, insbesondere die Anredeform, die geschlechtsbezogenen Dienst- oder Berufsbezeichnungen sowie Angaben zu Verwandtschaftsverhältnissen sind an das Geschlecht anzupassen, das dem geänderten Vornamen entspricht, wenn dadurch die Aussagekraft und der Wahrheitsgehalt des Dokumentes nicht beeinträchtigt wird."

Der Textteil "....sind an das Geschlecht anzupassen, das dem geänderten Vornamen entspricht,...." bedeutet, dass es eine starre Zuordnung zwischen einem Namen und einem von zwei Geschlechtern geben muss, die im Zweifelsfall wieder von einer örtlichen Standesbeamt_in nach 'billigem Ermessen', oder gleich nach dem 'gesunden Volxempfinden', festgelegt werden kann.

Die Formulierung Weitere Angaben, insbesondere die Anredeform, die geschlechtsbezogenen Dienst- oder Berufsbezeichnungen sowie Angaben zu Verwandtschaftsverhältnissen, sind entsprechend den Angaben des/der Antragsteller_in anzupassen. führt für die 'eindeutig Verorteten' zum gleichen Ergebnis, ist für die anderen m.E. aber wesentlich besser.

Mir ist bewusst, dass dadurch die ungewöhnliche Bezeichnung 'Onkel Marielle' entstehen kann. Im Bezug auf meine Person wäre diese Bezeichnung aber nicht 'falscher' als 'Tante Marielle'. Das Problem, dass die deutsche Sprache massiv an einem binären Geschlechterverständnis ausgerichtet ist, wird sich mit diesem Gesetz nicht beseitigen lassen. Ich fände es aber sinnvoll, diesen Mangel nicht mehr als nötig in Gesetzen zu zementieren. In der Praxis würden Fälle wie Herr Sabine Mustermensch vermutlich auch kaum bis gar nicht auftreten. Mein Wunsch nach Sehr geehrte_r Taufname Marielle Nachname wäre dann aber umsetzbar.


Das gleiche Problem, nur in ganz übel, hat m.E. der Text in -§4 des Entwurfes:

"-§4 Wirkungen der Entscheidung
(1) Von der Rechtskraft der Entscheidung an, dass der Antragsteller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, richten sich seine vom Geschlecht abhängigen Rechte und Pflichten nach dem neuen Geschlecht, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist."

Wie bitte? Geschlechtsabhängige Rechte und Pflichten? 2015?

Ich weiss wirklich nicht, wozu dieser Absatz gut sein soll. Allenfalls im Hinblick auf die Anrechnung einer bestimmten Person bei der Erfüllung von 'Frauenquoten' könnte das noch Sinn machen. Dabei ist m.E. aber eher die Erforderlichkeit der Quote ein Problem, welches jedoch kaum eine solche Formulierung rechtfertigt. Welche Rechte und Pflichten hätte man denn nach diesem Absatz, solange man sich nicht binär verortet?


Die von Anke angeführten Punkte unterstütze ich. Man kann und sollte diese Punkte so konkretisieren, dass die Mängel des alten Gesetzentwurfes beseitigt werden, d.h. dass man, wo irgend möglich, zu Formulieren kommen sollte, die keinen zwingenden Bezug zum binären Geschlechterverständnis haben.

Das daraus entstehende Problem der Begründung medizinischer Anpassungsmassnahmen samt Kostenübernahme habe ich nicht übersehen; 'Anpassung' ist mit einem binären System wesentlich leichter zu begründen, als ohne ein solches System. Andererseits führt die Existenz und Anerkennung eines Spektrums nicht zum Verschwinden seiner Pole. Ich stecke nicht tief genug in der 'Anpassungsmaterie', um ad hoc einen Vorschlag zu liefern, aber ich werde mich gern und engagiert in die Findung einer Lösung einbringen.

Habt es gut

Marielle
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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