Trans*, Banken, Konto und Geldkarten
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Trans*, Banken, Konto und Geldkarten
Hallo zusammen!
Das Thema kam ja in letzter Zeit immer mal wieder auf: Kann man von einer Bank eine Kunden-, EC- oder Geldkarte auf einen selbst gewählten Vornamen bekommen?
Die Antworten darauf waren bisher immer etwas unklar und teils widersprüchlich, daher habe ich das mal versuch etwas nachzuvollziehen. Hierzu noch vorneweg der salvatorische Hinweis: Ich bin keine Anwältin! Dies ist mein Verstöndnis und meine Interpretation des Ganzen.
Aalso... die Frage ist nämlich eigentlich nicht, ob der Name "amtlich" ist. Das Problem ist der $154 Abgabenordnung (AO), der es einer Bank untersagt "unter falschem Namen" Geschäfte für einen Kunden auszuführen. Jetzt ist die Frage, was denn ein "falscher Name" sei? Hierzu gibt es keine direkte Definition im $154 AO. Dieser ist aber wiederum eine direkte Reaktion auf den §4 Geldwäschegesetz (GWG), in dem eine "eindeutige Identifikation" der geschäftsführenden Partner verlangt wird. Eine eindeutige Identifikation kann aber alles mögliche sein. Das *kann* ein Ausweis sein, aber das könnte, dem Sinne nach, auch eine persönliche Identifikation duch eine Person sein, der man persönlich bekannt ist. So habe ich das auch schon bei einem Notar erlebt, der mich nur beim allerersten Besuch nach meinem Ausweis fragte und danach für alle Beurkundungen die pesönliche Bekanntschaft ausreichend war. Im gleichen Sinne könnte dies auch eine Bank. Es geht hier also nicht um den niedergeschriebenen Namen, sondern nur darum, dass die Bank sich versichert, dass die Person auch die ist, die die Bank mit dem Konto verbindet. Wie sie das macht, ist Sache der Bank und nicht gesetzlich festgelegt. Dies kann ein amtlicher Ausweis sein, muss es aber nicht.
Banken stehen in der Pflicht der Identifikation. Die darüber wachende Behörde ist die BAFIN. Verstößt die Bank gegen diese Gesetze, drohen ihr empfindliche Strafen. Daher werden sich die meisten Banken auf einen eindeutigen und getesteten Weg beschränken, nämlich den amtlichen Ausweis, und alles weitere aus Angst vor Sanktionen der BAFIN ablehnen.
Also muss wohl eine Klärung durch die BAFIN und nicht die Bank erfolgen. Dies habe ich dann mal getan und eine offzielle Anfrage an die BAFIN gerichtet. Heute bekam ich Antwort, Zitat:
Die Pflicht der Institute zur Identifizierung von Kontoinhabern ergibt sich aus § 154 der Abgabenordnung (AO) („Kontenwahrheit“) und aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Geldwäschegesetzes (GwG).
Die Zielsetzung der Identifizierungspflicht gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 GwG ist es, sicherzustellen, dass der Kontoinhaber durch seinen Namen im Verkehr eindeutig und zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dieser Zielsetzung des Geldwäschegesetzes wird aus der Perspektive der Geldwäscheaufsicht genüge getan, wenn das Kreditinstitut seinen Vertragspartner zweifelsfrei nach Maßgabe des Geldwäschegesetzes identifiziert.
Dies bedeutet, dass zur Feststellung der Identität nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG bei natürlichen Personen der Name (Familienname und zumindest ein Vorname), der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift zu erheben sind und die erhobenen Angaben anhand eines gültigen amtlichen Ausweises zu überprüfen sind. Daher ist der Vertragspartner unter dem Namen zu identifizieren, der in dem amtlichen Ausweis genannt ist. Die Verpflichtung zur Erhebung des Namens des Vertragspartners umfasst nach GwG und AO die Nennung aller Vornamen, die in dem amtlichen Ausweispapier genannt werden. Soweit Sie Ihr Kreditinstitut nach dieser Maßgabe identifiziert und dies entsprechend dokumentiert, erfüllt das Kreditinstitut seine Pflichten nach dem GwG und der AO.
Inwieweit auf den zu Ihrem Konto ausgestellten EC-/Kreditkarten ein anderer Vorname genannt werden kann, ist aus Sicht der Geldwäscheprävention nicht entscheidend, soweit durch die durch das Kreditinstitut durchgeführte und dokumentierte Identifizierung gewährleistet ist, dass Sie als Auftraggeber und Empfänger von Zahlungen transparent bleiben und damit die sogenannte „Papierspur“ im bargeldlosen Zahlungsverkehr sichergestellt ist.
Also ich deute das mal so, dass damit zumindest $154 AO und $4 GWG nicht dagegen sprechen, eine EC oder Kreditkarte auf einen anderen als den amtlichen Vornamen auszustellen, solange der Bank die eindeutige Indentifikation durch diesen Namen ermöglicht wird - sprich ich gehe dort hin mit meinem alten Ausweis, identifiziere mich und die tragen einen weiteren Namen in meine Unterlagen ein.
Mal sehen was die Bank nun dazu sagt.
Liebe Grüße
nicole
Das Thema kam ja in letzter Zeit immer mal wieder auf: Kann man von einer Bank eine Kunden-, EC- oder Geldkarte auf einen selbst gewählten Vornamen bekommen?
Die Antworten darauf waren bisher immer etwas unklar und teils widersprüchlich, daher habe ich das mal versuch etwas nachzuvollziehen. Hierzu noch vorneweg der salvatorische Hinweis: Ich bin keine Anwältin! Dies ist mein Verstöndnis und meine Interpretation des Ganzen.
Aalso... die Frage ist nämlich eigentlich nicht, ob der Name "amtlich" ist. Das Problem ist der $154 Abgabenordnung (AO), der es einer Bank untersagt "unter falschem Namen" Geschäfte für einen Kunden auszuführen. Jetzt ist die Frage, was denn ein "falscher Name" sei? Hierzu gibt es keine direkte Definition im $154 AO. Dieser ist aber wiederum eine direkte Reaktion auf den §4 Geldwäschegesetz (GWG), in dem eine "eindeutige Identifikation" der geschäftsführenden Partner verlangt wird. Eine eindeutige Identifikation kann aber alles mögliche sein. Das *kann* ein Ausweis sein, aber das könnte, dem Sinne nach, auch eine persönliche Identifikation duch eine Person sein, der man persönlich bekannt ist. So habe ich das auch schon bei einem Notar erlebt, der mich nur beim allerersten Besuch nach meinem Ausweis fragte und danach für alle Beurkundungen die pesönliche Bekanntschaft ausreichend war. Im gleichen Sinne könnte dies auch eine Bank. Es geht hier also nicht um den niedergeschriebenen Namen, sondern nur darum, dass die Bank sich versichert, dass die Person auch die ist, die die Bank mit dem Konto verbindet. Wie sie das macht, ist Sache der Bank und nicht gesetzlich festgelegt. Dies kann ein amtlicher Ausweis sein, muss es aber nicht.
Banken stehen in der Pflicht der Identifikation. Die darüber wachende Behörde ist die BAFIN. Verstößt die Bank gegen diese Gesetze, drohen ihr empfindliche Strafen. Daher werden sich die meisten Banken auf einen eindeutigen und getesteten Weg beschränken, nämlich den amtlichen Ausweis, und alles weitere aus Angst vor Sanktionen der BAFIN ablehnen.
Also muss wohl eine Klärung durch die BAFIN und nicht die Bank erfolgen. Dies habe ich dann mal getan und eine offzielle Anfrage an die BAFIN gerichtet. Heute bekam ich Antwort, Zitat:
Die Pflicht der Institute zur Identifizierung von Kontoinhabern ergibt sich aus § 154 der Abgabenordnung (AO) („Kontenwahrheit“) und aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Geldwäschegesetzes (GwG).
Die Zielsetzung der Identifizierungspflicht gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 GwG ist es, sicherzustellen, dass der Kontoinhaber durch seinen Namen im Verkehr eindeutig und zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dieser Zielsetzung des Geldwäschegesetzes wird aus der Perspektive der Geldwäscheaufsicht genüge getan, wenn das Kreditinstitut seinen Vertragspartner zweifelsfrei nach Maßgabe des Geldwäschegesetzes identifiziert.
Dies bedeutet, dass zur Feststellung der Identität nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG bei natürlichen Personen der Name (Familienname und zumindest ein Vorname), der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift zu erheben sind und die erhobenen Angaben anhand eines gültigen amtlichen Ausweises zu überprüfen sind. Daher ist der Vertragspartner unter dem Namen zu identifizieren, der in dem amtlichen Ausweis genannt ist. Die Verpflichtung zur Erhebung des Namens des Vertragspartners umfasst nach GwG und AO die Nennung aller Vornamen, die in dem amtlichen Ausweispapier genannt werden. Soweit Sie Ihr Kreditinstitut nach dieser Maßgabe identifiziert und dies entsprechend dokumentiert, erfüllt das Kreditinstitut seine Pflichten nach dem GwG und der AO.
Inwieweit auf den zu Ihrem Konto ausgestellten EC-/Kreditkarten ein anderer Vorname genannt werden kann, ist aus Sicht der Geldwäscheprävention nicht entscheidend, soweit durch die durch das Kreditinstitut durchgeführte und dokumentierte Identifizierung gewährleistet ist, dass Sie als Auftraggeber und Empfänger von Zahlungen transparent bleiben und damit die sogenannte „Papierspur“ im bargeldlosen Zahlungsverkehr sichergestellt ist.
Also ich deute das mal so, dass damit zumindest $154 AO und $4 GWG nicht dagegen sprechen, eine EC oder Kreditkarte auf einen anderen als den amtlichen Vornamen auszustellen, solange der Bank die eindeutige Indentifikation durch diesen Namen ermöglicht wird - sprich ich gehe dort hin mit meinem alten Ausweis, identifiziere mich und die tragen einen weiteren Namen in meine Unterlagen ein.
Mal sehen was die Bank nun dazu sagt.
Liebe Grüße
nicole
Ich bin trans* - und das ist gut so!
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Blog: http://www.dpin.de/nf/category/trans/
dgti: http://www.dgti.org/beratungsstellen.html#nrw
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Re: Trans*, Banken, Konto und Geldkarten
Hochinteressante Entwicklung! Du wirst mich ja auf dem Laufenden halten, was die Bank dazu sagt. Ob das dann bei meiner (fast) reinen Online-Nutzung meines Kontos funktioniert, werde ich dann ja testen können.
Das wäre dann das Modell, das meine Krankenkasse jetzt ermöglicht.Eine schüchterne Anfrage ergab: "Gerne ändern wir Ihren Vornamen auf der Gesundheitskarte. Laden Sie ein aktuelles Foto hoch." Als Nachweis hatte ich nur den DGTI-Erfgänzungsausweis beigelegt.
Ach, so einfach? Die Maschinerie der KK war dann doch zu schnell und ich habe eine neue Karte mit neuem Namen und altem Foto geschickt bekommen. Das wird jetzt nachgebessert.
Auf meine Nachfrage ergab sich das, was ich mir gedacht hatte: Für die Abrechnung zwischen Arzt und KK bleibe ich Herr J. - bis zur Änderung meiner Rentenversicherungsnummmer, ergo nach erfolgreicher VÄ/PÄ.
Vivian
Das wäre dann das Modell, das meine Krankenkasse jetzt ermöglicht.Eine schüchterne Anfrage ergab: "Gerne ändern wir Ihren Vornamen auf der Gesundheitskarte. Laden Sie ein aktuelles Foto hoch." Als Nachweis hatte ich nur den DGTI-Erfgänzungsausweis beigelegt.
Ach, so einfach? Die Maschinerie der KK war dann doch zu schnell und ich habe eine neue Karte mit neuem Namen und altem Foto geschickt bekommen. Das wird jetzt nachgebessert.
Auf meine Nachfrage ergab sich das, was ich mir gedacht hatte: Für die Abrechnung zwischen Arzt und KK bleibe ich Herr J. - bis zur Änderung meiner Rentenversicherungsnummmer, ergo nach erfolgreicher VÄ/PÄ.
Vivian
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Re: Trans*, Banken, Konto und Geldkarten
@Inwieweit auf den zu Ihrem Konto ausgestellten EC-/Kreditkarten ein anderer Vorname genannt werden kann, ist aus Sicht der Geldwäscheprävention nicht entscheidend, soweit durch die durch das Kreditinstitut durchgeführte und dokumentierte Identifizierung gewährleistet ist, dass Sie als Auftraggeber und Empfänger von Zahlungen transparent bleiben und damit die sogenannte „Papierspur“ im bargeldlosen Zahlungsverkehr sichergestellt ist.
Genau DIE Auslegung ist das interessante an der Sache. Das kann man ja so so oder so sehen. Klingt für mich wie etwas, wo es erst ein Urteil geben muss, bevor man endültig was dazu sagen kann.
Die §154 könnte man nämlich auch so verstehen, dass es auch jedem beteiligten in einer Transaktion möglich sein muss mit wem sie Geschäfte macht, wenn die Bank den Zahlungsverkehr regelt - welches ja der Fall ist, wenn man mit Karte bezahlt. So ausgelegt muss der Name auf der Karte mit dem amtlichen Namen übereinstimmen.
Du willst es also mit anderen Worten darauf basieren, dass das dies nicht notwendig sei, die Sinn und Zweck mit dem Gesetzt grundsätzlich die Geldwäscheprävention und meine obige wortnahe Auslegung dann nicht gültig sei? Nicht schlecht. Kann funktionieren, muss aber nicht. Aber wahrscheinlich muss es ein Urteil geben bevor alle Banken sich trauen würde, es so zu machen.
Genau DIE Auslegung ist das interessante an der Sache. Das kann man ja so so oder so sehen. Klingt für mich wie etwas, wo es erst ein Urteil geben muss, bevor man endültig was dazu sagen kann.
Die §154 könnte man nämlich auch so verstehen, dass es auch jedem beteiligten in einer Transaktion möglich sein muss mit wem sie Geschäfte macht, wenn die Bank den Zahlungsverkehr regelt - welches ja der Fall ist, wenn man mit Karte bezahlt. So ausgelegt muss der Name auf der Karte mit dem amtlichen Namen übereinstimmen.
Du willst es also mit anderen Worten darauf basieren, dass das dies nicht notwendig sei, die Sinn und Zweck mit dem Gesetzt grundsätzlich die Geldwäscheprävention und meine obige wortnahe Auslegung dann nicht gültig sei? Nicht schlecht. Kann funktionieren, muss aber nicht. Aber wahrscheinlich muss es ein Urteil geben bevor alle Banken sich trauen würde, es so zu machen.
Re: Trans*, Banken, Konto und Geldkarten
also ich hab damals den dgti ausweis kopieren lassen und der angestellte hat es zur hauptfiliale mit der frage ob es möglich sei den namen zu ändern geschickt und hat bis auf die karten umstellung reibungslos geklappt,habe nun komplett weibliches konto ohne vä/pä
was zwischen arzt und kk abgeht kann uns ja egal sein solange wir unsere schreiben mit frau ... bekommen
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Re: Trans*, Banken, Konto und Geldkarten
Hi Rena!
Das war bei Dir, wenn ich mich recht erinnere, die Postbank?
Na mal sehen... ich würde mal tippen, die üblichen Direktbanken werden es egal wie nicht machen., d.h. bei meine ING-DiBa werde ich keine Chance haben. Bei meiner Hausbank werde ich aber noch etwas weiter nerven
Liebe Grüße
nicole
Das war bei Dir, wenn ich mich recht erinnere, die Postbank?
Na mal sehen... ich würde mal tippen, die üblichen Direktbanken werden es egal wie nicht machen., d.h. bei meine ING-DiBa werde ich keine Chance haben. Bei meiner Hausbank werde ich aber noch etwas weiter nerven

Liebe Grüße
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Re: Trans*, Banken, Konto und Geldkarten
Bei dem Thema muss ich darüber nachdenken das ich - als Mann mit meinem männlichen Namen - eine Karte für das Konto meiner Lebensgefährtin habe.
Da frage ich mich doch ob es nicht die Möglichkeit gibt eine zweite Karte, eben auf den Weiblichen Namen, zu bekommen.
Da könnte doch als Nachweis der Zusatzausweis ausreichen?
Da frage ich mich doch ob es nicht die Möglichkeit gibt eine zweite Karte, eben auf den Weiblichen Namen, zu bekommen.
Da könnte doch als Nachweis der Zusatzausweis ausreichen?
Den Weg sehe ich vor mir, es wird Zeit für den einen oder anderen Schritt.
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Re: Trans*, Banken, Konto und Geldkarten
Hallo Joe!
Das hat schon einen qualitativen Unterschied. Du kannst Du mit Deinem männlichen Namen bei der Bank mit Deinem Pass/Personalausweis ausweisen (identifizieren). Mit einem selbst gewählten Vornamen ist das nicht ganz so offensichtlich. Und der "Ergänzungsausweis" hilft dabei leider gar nicht - entweder die Bank akzeptiert das auch ohne oder der Ergänzungsausweis würde, da er auch kein amtliches Dokument ist, auch nicht helfen.
Formal gesehen ist der Ergänzungsausweis wertlos. Praktisch gesehen hat er natürlich einen gewissen Wert, das möchte ich nicht in Frage stellen! Aber formal eben nicht, da er keinerlei behördliche Anerkennung hat - hatten wir an anderer Stelle bereits diskutiiert. Der DGTI hatte seinerzeit nur behördlich prüfen lassen, ob er gegen geltende Gesetze verstößt, nicht aber, ob ihm irgendein behördlicher/amtlicher Stellenwert zuerkannt werden könnte. Es wäre auch arg verwunderlich wenn es so wäre, denn damit würden hoheitliche Aufgaben an einen privaten Verein deligiert...
Es ist in der Tat eine Schande, dass man in Deutschland von den Behörden in diesem Bereich keine offizielle Unterstützung bekommt. Soetwas wie der Ergänzungsausweis könnte bspw. vom Einwohnermeldeamt ausgestellt werden und *dann* hätte er amtliche Relevanz. Dies wird auch in der vom DGTI zitierten Empfehlung der EU gefordert, ist aber nach wie vor bei uns nicht umgesetzt. Schade auch.
Denkt man dies noch ein Stück weiter frage ich mich gerade, warum man dafür eigentlich eine Bestätigung eines behandelnden Arztes vorweisen muss? Warum reicht hierfür nicht schlicht der ausdrückliche Wunsch des Antragstellers / der Antragstellerin? Womit wir bei der Pathologisierungsdiskussion wären
Liebe Grüße
nicole
Das hat schon einen qualitativen Unterschied. Du kannst Du mit Deinem männlichen Namen bei der Bank mit Deinem Pass/Personalausweis ausweisen (identifizieren). Mit einem selbst gewählten Vornamen ist das nicht ganz so offensichtlich. Und der "Ergänzungsausweis" hilft dabei leider gar nicht - entweder die Bank akzeptiert das auch ohne oder der Ergänzungsausweis würde, da er auch kein amtliches Dokument ist, auch nicht helfen.
Formal gesehen ist der Ergänzungsausweis wertlos. Praktisch gesehen hat er natürlich einen gewissen Wert, das möchte ich nicht in Frage stellen! Aber formal eben nicht, da er keinerlei behördliche Anerkennung hat - hatten wir an anderer Stelle bereits diskutiiert. Der DGTI hatte seinerzeit nur behördlich prüfen lassen, ob er gegen geltende Gesetze verstößt, nicht aber, ob ihm irgendein behördlicher/amtlicher Stellenwert zuerkannt werden könnte. Es wäre auch arg verwunderlich wenn es so wäre, denn damit würden hoheitliche Aufgaben an einen privaten Verein deligiert...
Es ist in der Tat eine Schande, dass man in Deutschland von den Behörden in diesem Bereich keine offizielle Unterstützung bekommt. Soetwas wie der Ergänzungsausweis könnte bspw. vom Einwohnermeldeamt ausgestellt werden und *dann* hätte er amtliche Relevanz. Dies wird auch in der vom DGTI zitierten Empfehlung der EU gefordert, ist aber nach wie vor bei uns nicht umgesetzt. Schade auch.
Denkt man dies noch ein Stück weiter frage ich mich gerade, warum man dafür eigentlich eine Bestätigung eines behandelnden Arztes vorweisen muss? Warum reicht hierfür nicht schlicht der ausdrückliche Wunsch des Antragstellers / der Antragstellerin? Womit wir bei der Pathologisierungsdiskussion wären

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dgti: http://www.dgti.org/beratungsstellen.html#nrw
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Re: Trans*, Banken, Konto und Geldkarten
Heute war dann mal der Bankberater persönlich bei uns im Haus - gute Nachrichten: Ich bekomme jetzt in der Tat, nachdem ich denen die Auskunft der BAFIN geschickt hatte, einen Satz neues Plastikgeld. Prima!
Das klappte jetzt aber nur, weil ich die kenne, die mich kennen und ich zudem wegen der signifikanten Umsätze bei denen, eine "wichtige" Kundin bin. Bei meiner privaten Direktbank (ING DiBa) werde ich sicherlich, trotz der BAFIN Information, auf Granit beißen. Ich probiere es aber nochmal per Brief, mal sehen. So habe ich aber zumindest schonmal die wichtigsten Karten umgestellt, das reicht zum Überleben
Was man aber aus der Geschichte mitnehmen kann: Rechtlich spricht für Banken nichts dagegen, Karten auf den neuen Namen auszugeben. Man hat nur leider keinen Anspruch darauf. Nur mit dem Argument "Das dürfen wir nicht." müssen wir uns nicht abspeisen lassen. Sie dürfen, wollen aber vielleicht nicht, das mag sein. Gegen Letzteres können wir nur dann leider nichts machen.
Liebe Grüße
nicole
Das klappte jetzt aber nur, weil ich die kenne, die mich kennen und ich zudem wegen der signifikanten Umsätze bei denen, eine "wichtige" Kundin bin. Bei meiner privaten Direktbank (ING DiBa) werde ich sicherlich, trotz der BAFIN Information, auf Granit beißen. Ich probiere es aber nochmal per Brief, mal sehen. So habe ich aber zumindest schonmal die wichtigsten Karten umgestellt, das reicht zum Überleben

Was man aber aus der Geschichte mitnehmen kann: Rechtlich spricht für Banken nichts dagegen, Karten auf den neuen Namen auszugeben. Man hat nur leider keinen Anspruch darauf. Nur mit dem Argument "Das dürfen wir nicht." müssen wir uns nicht abspeisen lassen. Sie dürfen, wollen aber vielleicht nicht, das mag sein. Gegen Letzteres können wir nur dann leider nichts machen.
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